
Motorfahrrad-Kontrollschilder und Vignetten
Folgende Fahrzeuge sind mit Motorfahrradkontrollschildern zu versehen:
- Motorfahrräder inkl. Elektro-Motorfahrräder (E-Bikes) mit Tretunterstützung mit einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 25 km/h und mehr als 0.50kW Nennleistung.
- Fahrräder mit nachträglich angebrachtem Hilfsmotor.
Für die Einlösung eines Motorfahrrades oder Kauf von Vignetten (Barzahlung) benötigen wir:
- Motorfahrrad-Fahrzeugausweis im Original.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Sicherheitsdienste | 081 414 30 30 | ora@davos.gr.ch |
Name | |||
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Merkblatt_gesetzliche_Bestimmungen_Elektrobikes.pdf | Download | 0 | Merkblatt_gesetzliche_Bestimmungen_Elektrobikes.pdf |
Name | Beschreibung |
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