Die Sportkommission vergibt Unterstützungsgelder aus dem Sportfonds. Die Vorgaben für die Förderung sportlicher Veranstaltungen, respektive für die Zusage von Beiträgen aus dem Sportfonds der Sportkommission sind im Landschaftsgesetz über die Förderung sportlicher Veranstaltungen und Anlagen aufgeführt.

Gesuche sind online inkl. allen erforderlichen Dokumenten wie folgt einzureichen:

  • Für den Sommer spätestens per 30. April
  • Für den Winter spätestens per 30. September

Gesuche die zu spät eingehen, können jeweils nicht berücksichtigt werden.

Gesuchformular (externe Website)

 

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