Es gibt viele Wege, sich in die politische Diskussion einzubringen. Zwei institutionalisierte Formen der politischen Beteiligung sind Petition und Volksinitiative.

Wie kann man sich in die politische Diskussion einbringen? Man kann das persönliche Anliegen in einem Brief dem Kleinen Landrat mitteilen, man kann einen Leserbrief an die Davoser Zeitung machen, ein Mitglied des Grossen Landrats ansprechen und zu einem politischen Vorstoss im Parlament bewegen, auf den sozialen Medien nach Unterstützung suchen etc. Die Davoser Gesetzgebung sieht zwei institutionalisierte Formen der politischen Beteiligung vor: Petition und Volksinitiative.

Petition

Die Petition gibt dem Bürger bzw. der Bürgerin das Recht in die Hand, mit einem Anliegen von der Behörde gehört zu werden.

Die Petition gibt dem Bürger bzw. der Bürgerin das Recht in die Hand, mit einem Anliegen von der Behörde gehört zu werden.

Volksinitiative

Die Volksinitiative gibt dem Bürger bzw. der Bürgerin das Recht in die Hand, mit einem Anliegen an die Stimmberechtigten zu gelangen und in einer Volksabstimmung einen Entscheid zu erwirken. Damit dieses mächtige Instrument benutzt werden kann, sind aber einige Erfordernisse zu erfüllen.

Die Volksinitiative gibt dem Bürger bzw. der Bürgerin das Recht in die Hand, mit einem Anliegen an die Stimmberechtigten zu gelangen und in einer Volksabstimmung einen Entscheid zu erwirken. Damit dieses mächtige Instrument benutzt werden kann, sind aber einige Erfordernisse zu erfüllen.