Aufgrund des kantonalen Richtplans und der Revision des Raumplanungsgesetzes (RPG) sind die Gemeinden im Kanton Graubünden dazu angehalten, ihre Vision für die zukünftige Raumentwicklung in einem Kommunalen räumlichen Leitbild (KrL) aufzuzeigen. Ein KrL ist ein strategisches Instrument, das die räumlichen Zielsetzungen eines Ortes konkretisiert und aktiv mit der längerfristigen räumlichen Entwicklung auseinandersetzt.

Was ist ein Kommunales räumliches Leitbild?
Das KrL dient der Gemeinde als Orientierungsrahmen für raumbezogene Entscheidungen sowie als konzeptionelle Grundlage für die Gesamtrevision der Nutzungsplanung. Es ermöglicht der Gemeinde insbesondere, ihren Handlungsspielraum im Lichte der kantonalen und regionalen Rahmenbedingungen auszuloten und ihre Ziele und Vorstellungen der angestrebten langfristig en räumlichen Entwicklung des Dorfes aufzuzeigen. Das KrL finden Sie hier.

Erarbeitung
Das KrL wird vom Kleinen Landrat erarbeitet und verabschiedet. Die inhaltliche Erarbeitung erfolgte durch eine gemeindeinterne Arbeitsgruppe unter der Leitung von Landammann Philipp Wilhelm.

Die Zwischenergebnisse wurden in fünf Workshops mit einer vom Landrat eingesetzten rund 25-köpfigen Begleitgruppe mit Vertreter:innen verschiedener Interessen (Politik, Gesellschaft, Gewerbe, Tourismus, Kultur, Umwelt) sowie ergänzend in je einem Workshop in Monstein und Wiesen diskutiert und gespiegelt.

Der Einbezug der Bevölkerung zum Entwurf fand über eine Orientierungsveranstaltung am 30. August 2022 und über die öffentliche Online-Mitwirkung vom 30. August bis 9. Oktober 2022 statt. Das KrL wurde vom Kleinen Landrat am 31. Januar 2023 beschlossen.

Vorprüfung

Fokus
Im Zentrum steht die Verbindung der Bereiche Siedlung, Landschaft und Verkehr. Das KrL fokussiert auf inhaltliche Schwerpunkte, wie zum Beispiel:

  • Erfassung, Sicherung und Weiterentwicklung von Qualitäten der bestehenden Siedlungsstrukturen
  • Sicherung und Schaffung von Wohnraum für die Bevölkerung
  • Thematisierung öffentlicher Räume und Freiräume innerhalb und ausserhalb der Siedlungsgebiete

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