2. Juli 2015
Die offizielle und in der Regel kostenlose Pilzkontrollstelle der Gemeinde kann vom 11. Juli bis 20. September 2015 jeweils am Mittwoch von 17.00 bis 18.00 Uhr und am Samstag von 18.30 bis 19.30 Uhr in Anspruch genommen werden (ausgenommen in der Schonzeit vom 01.–10. jeden Monats). Je nach Witterung werden die Kontrolldaten bis zum 26. September 2015 verlängert.
Amtliche Pilzkontrolle
Als amtliche Pilzkontrolleurin amtet Frau Maria Roffler-Montanaro, Rätikonstrasse 15, Landquart. Standort der Pilzkontrollstelle: Hotel Parsenn, Promenade 152, Davos Dorf. Frau Roffler Montanaro steht nach Vereinbarung auch an ihrem Wohnort für Kontrollen zur Verfügung, Tel. 081 322 54 60 oder 078 629 10 53.

Sammeln von Pilzen
Gemäss Gesetz über den Schutz von Pflanzen und Pilzen vom 8. Juni 1975 sowie der Verordnung über den Schutz der Pilze vom 9. Dezember 1996 gelten für das Sammeln von Pilzen die nachstehenden Bestimmungen:

Schonzeit
1. Vom 1. bis und mit 10. Tag jedes Monats ist das Sammeln von Pilzen aller Art untersagt.

Tageskontingent
2. Eine Person darf pro Tag nicht mehr als insgesamt 2 Kg von Pilzen aller Art sammeln.

Weitere Bestimmungen
3. Das Sammeln in Gruppen von mehr als drei Personen, ausgenommen Familien, ist verboten.
4. Das mutwillige Zerstören von Pilzen ist verboten.
5. Der Gebrauch von Rechen, Hacken und anderen Geräten ist beim Pilzsammeln verboten.

Strafbestimmungen
Wer an Schontagen oder in Schutzgebieten Pilze sammelt, wird gemäss Artikel 16 des Gesetzes über den Schutz von Pflanzen und Pilzen mit Haft oder Busse bestraft. In leichten Fällen kann eine Verwarnung ausgesprochen werden. Polizeiorgane, Pilzkontrolleure, Forstbeamte, Wildhüter, Jagd- und Fischereiaufseher, Bergführer und Hilfsaufseher haben Übertretungen der Vorschriften des Gesetzes über den Schutz von Pflanzen und Pilzen und der gestützt darauf erlassenen Vorschriften dem Amt für Polizeiwesen zu melden.

Die Pilzkontrollstelle weiss Rat