25. November 2014
Im Jahre 2014 werden alle Einwohnerinnen und Einwohner des Jahrgangs 1993 und Neuzuzüger seit dem Jahr 2014 feuerwehrpflichtig.
Die Feuerwehrpflicht ist durch Leistung von aktivem Feuerwehrdienst oder durch die Entrichtung einer jährlichen Pflichtersatzabgabe zu erfüllen. Sie dauert vom vollendeten 20. Altersjahr bis zum vollendeten 50. Altersjahr.

Für interessierte Männer und Frauen, welche bereit sind, aktiven Feuerwehrdienst zu leisten und die Voraussetzungen gemäss Art. 12 und 13 des Feuerwehrgesetzes der Gemeinde Davos erfüllen, findet die Neueinteilung am Montag, 1. Dezember 2014, 20.00 Uhr, im Feuerwehrgebäude Davos Platz, Promenade 18A, statt.

Die Pflichtersatzabgabe für Dienstpflichtige, welche vom aktiven Dienst befreit sind, beträgt Fr. 180.– pro Jahr. Bei Nichtbeachtung des persönlichen Aufgebotes, für disziplinarisch vom aktiven Feuerwehrdienst Ausgeschlossene und für Dienstverweigerer beträgt die jährliche Ersatzabgabe Fr. 360.–. Eine Pro-rata-Abrechnung findet nicht statt.

Für allfällige Fragen wenden Sie sich bitte an die Feuerwehrstelle der Gemeinde Davos, Berglistutz 1, 7270 Davos Platz, Telefon 081 414 30 21, oder an das Feuerwehrkommando, Telefon 081 415 38 65.

Feuerwehrübung