6. Juli 2022

Pilzkontrolle

Als von der Gemeinde eingesetzte Pilzkontrolleurin ist
Frau Maria Roffler-Montanaro, Rätikonstrasse 15, Landquart, tätig.

Die Pilzkontrollzeiten werden wie folgt festgelegt:

Vom 13. Juli bis 28. September 2022

jeweils am Mittwoch von 15.30 bis 16.30 Uhr

und Samstag von 18.00 bis 19.00 Uhr

(ausgenommen in der Schonzeit vom 01. – 10. jeden Monats).

Frau Roffler-Montanaro steht nach Vereinbarung auch an ihrem Wohnort für Kontrollen zur Verfügung, Tel. 081 322 54 60 oder 078 629 10 53.

Standort der Pilzkontrollstelle:
Villa Vecchia, Jörg-Jenatsch-Strasse 1, Davos Dorf


Sammeln von Pilzen

Gemäss Kantonaler Natur- und Heimatschutzverordnung vom 18. April 2011 (KNHV) gelten für das Sammeln von Pilzen die nachstehenden Vorschriften und Strafbestimmungen:

Schutzgebiete
1. In Pilzschutzgebieten ist das Sammeln von Pilzen verboten.

Schonzeit
2. Vom 1. bis und mit 10. Tag jedes Monats ist das Sammeln von Pilzen aller Art untersagt.

Tageskontingent
3. Eine Person darf pro Tag nicht mehr als insgesamt 2 kg an Pilzen aller Art sammeln.

Weitere Bestimmungen
4. Das Sammeln in Gruppen von mehr als drei Personen, ausgenommen Familien, ist verboten.
5. Das mutwillige Zerstören von Pilzen ist verboten.
6. Der Gebrauch von Rechen, Hacken und anderen Geräten ist beim Pilzsammeln verboten.

Strafbestimmungen
Wer an Schontagen oder in Schutzgebieten Pilze sammelt oder gegen andere Pilzschutzbestimmungen verstösst, wird gemäss Artikel Art. 30 ff. KNHV im Ordnungsbussenverfahren gebüsst. Organe der Polizei, des Forstdienstes, der Jagd- und Fischereiaufsicht, der eidgenössischen Grenzwacht sowie die Hilfsaufseherinnen und Hilfsaufseher für den Pflanzen- und Pilzschutz sind zur Erhebung von Ordnungsbussen berechtigt.

Zugehörige Objekte

Name
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Richtlinien für die Pilzkontrolle.pdf Download 1 Richtlinien für die Pilzkontrolle.pdf