24. November 2017
Der Kleine Landrat beabsichtigt, folgende Verkehrsbeschränkung auf Gemeindegebieteinzuführen:
Stop (Sig. 3.01)

Davos, Ducanstrasse, bei der Einmündung in die Promenade
Der Kleine Landrat beabsichtigt, folgende Verkehrsbeschränkung auf Gemeindegebiet
einzuführen:
Stop (Sig. 3.01)
  • Davos, Ducanstrasse, bei der Einmündung in die Promenade
       Gegenüber der Einmündung wird ein Verkehrsspiegel in Richtung Davos-Dorf angebracht.
  1. Mit dieser Massnahme soll die Einfahrt von der Ducanstrasse in die Promenade für die Verkehrsteilnehmer erleichtert und gefährliche Situationen unterbunden werden.
  2. Die geplante Verkehrsbeschränkung wurde vorgängig am 7. November 2017 von der Kantonspolizei gestützt auf Art. 3 Abs. 3 und 4 des Strassenverkehrsgesetzes, Art. 7 Abs. 1 und 2 des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über den Strassenverkehr und Art. 4 der Verordnung zum Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über den Strassenverkehr genehmigt.
  3. Die beabsichtigte Verkehrsanordnung liegt während 30 Tagen seit der Veröffentlichung im Rathaus öffentlich auf. Einwendungen und Stellungnahmen im Zusammenhang mit der geplanten Verkehrsanordnung können innerhalb von 30 Tagen seit der Veröffentlichung beim Kleinen Landrat, Berglistutz 1, Postfach, 7270 Davos Platz 1, eingereicht werden. Nach Prüfung der eingegangenen Stellungnahmen entscheidet die Gemeinde und publiziert ihren Beschluss im Kantonsamtsblatt mit einer Rechtsmittelbelehrung an das Verwaltungsgericht.
Davos, 24.11.2017