30. Juli 2019
Die Regentage vom Wochenende haben etwas Entspannung gebracht, sodass für den Raum Davos kein Feuerverbot ausgesprochen werden muss. Unter Beaufsichtigung und mit Einhaltung von Vorsichtsmassnahmen kann daher am 1. August 2019 Feuerwerk - privates und das öffentliche grosse Feuerwerk von Gemeinde und DDO - gezündet werden.

In fast allen Regionen Graubündens bleibt die Waldbrandgefahr - trotz den Niederschlagsmengen über das Wochenende - angespannt und daher auf der Stufe erheblich. In einigen höher gelegenen Gebieten wie Davos konnte die Gefahr jedoch auf Stufe mässig zurückgenommen werden, schreibt das Amt für Wald und Naturgefahren Graubünden (www.awn.gr.ch). Bis zum Einsetzen von flächendeckenden und längeren Niederschlägen wird die vorhandene Waldbrandgefahr nicht abnehmen, eher wieder ansteigen. Lokal kann die Gefahr sogar gross sein. Der Umgang mit Feuerwerk, Feuer und Raucherwaren hat daher unbedingt mit grosser Vorsicht zu erfolgen. 

Hinsichtlich des Nationalfeiertages am 1. August ist ausdrücklich zu erwähnen, dass das Abfeuern von Feuerwerkskörpern immer die Gefahr für Flur- und Waldbrände erhöht. Unachtsamkeiten, fahrlässiges Handeln oder Übermut im Umgang mit Feuerwerkskörpern führen immer wieder zu Bränden. Feuerwerkskörper dürfen daher nur in einem Abstand von 200 m zum Wald abgefeuert werden.

Grillfeuer sind mit grosser Vorsicht im Freien und nur in festeingerichteten Feuerstellen zu entfachen. Bei starkem Wind ist das Feuern im Freien zu unterlassen. Ein bei starkem Wind ausgebrochenes Feuer kann sich sehr schnell ausbreiten. Brennende Feuer sind ständig zu überwachen, und die Brandstellen dürfen erst nach vollständiger Löschung verlassen werden. Raucherwaren und Feuerzeuge dürfen nie sorglos weggeworfen werden.

Das Steigenlassen von Himmelslaternen (auch Ballone mit Wunderkerzen, Glücks- oder Wunschlaternen oder Kong-Ming-Laternen genannt) ist im Kanton Graubünden ganzjährig verboten.

Das Verbrennen von nicht ausreichend trockenen Grünabfällen ist gemäss Luftreinhalteverordnung grundsätzlich verboten. Widerhandlungen gegen dieses Verbot werden geahndet.

 

Feuerwerk darf am 1. August 2019 gezündet werden