Schutz der Blütenpflanzen und Farne
Das Natur- und Heimatschutzgesetz¹ fordert Massnahmen, welche verhindern sollen, dass einheimische Pflanzenarten aussterben. Eine dieser Massnahmen ist der strikte Schutz besonders gefährdeter Arten. Auf dem Gebiet der Gemeinde Davos sind die folgenden Arten geschützt:
Mannsschild (alle Arten), Gletscher-Nelke, Pracht-Nelke, Sonnentau (alle Arten), Himmelsherold, Alpen-Mannstreu, Türkenbund, Orchideen (alle Arten), Braungrünstieliger Streifenfarn, Keilblättriger Streifenfarn, Straussblütige Glockenblume, Echter Seidelbast, Wollgras (alle Arten), Schwalbenwurzenzian, Edelweiss, Fieberklee, Fettblatt (alle Arten), Aurikel.
Das unberechtigte Pflücken, Ausgraben oder Beschädigen dieser Pflanzen ist untersagt.
Bewilligungspflicht
Das Sammeln wildwachsender Pflanzen zu Erwerbszwecken bedarf der Bewilligung der zuständigen kommunalen Behörde. Das Sammeln von Beeren, Tee- und Heilkräutern im ortsüblichen Umfange ist ausgenommen, soweit es sich nicht um geschützte Arten handelt.
Pflanzenschutzgebiet Flüelaberg
Im Gebiet Flüelaberg gilt strikter Pflanzenschutz. Hier ist jedes Pflücken, Ausgraben und Ausreissen wildwachsender Pflanzen aller Arten untersagt.
Übertretungen
Für die Überwachung und Einhaltung der Bestimmungen zum Schutz der Pflanzen sorgen die Organe der Polizei, des Forstdienstes, der Jagd- und Fischereiaufsicht sowie die Hilfsaufseherinnen und Hilfsaufseher.² Zuwiderhandlungen werden mit Busse geahndet³.
¹ Verordnung über den Natur- und Heimatschutz (NHV), Artikel 20; Kantonale Natur- und Heimatschutzverordnung (KNHV), Artikel 10
² Kantonale Natur- und Heimatschutzverordnung (KNHV), Artikel 13
³ Natur- und Heimatschutzgesetz (NHG), Artikel 24a
Weiterführende Informationen: www.gemeinde-davos.ch, Stichwort Pflanzenschutz
Zugehörige Objekte
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Geschützte Pflanzen in Davos | Download | 0 | Geschützte Pflanzen in Davos |
Pflanzenschutzgebiet Pischa | Download | 1 | Pflanzenschutzgebiet Pischa |