1. Dezember 2016
Gemäss Art. 15b Abs. 2 der Landschaftsverfassung kann jeder Stimmberechtigte innert acht Tagen seit der amtlichen Bekanntgabe durch schriftliche und begründete Beschwerde beim Kleinen Landrat das Ergebnis einer kommunalen Abstimmung mit dem Begehren anfechten, es sei ganz oder teilweise für ungültig zu erklären oder richtig zu stellen.
Zonen für besondere Sportveranstaltungen und Anlässe Bolgen, Bünda, Stilli
2'534 Ja-Stimmen
302 Nein-Stimmen

Feriensiedlung Solaria
2'311 Ja-Stimmen
442 Nein-Stimmen

Gewerbezone Sandgruoba, Frauenkirch
2'408 Ja-Stimmen
334 Nein-Stimmen

Stimmbeteiligung: 42,7 %

Davos, 27. November 2016

Gemeinde Davos
Der Landammann: Tarzisius Caviezel
Der Landschreiber: Michael Straub