9. Juli 2018
Aktuell findet die periodische Nachführung der amtlichen Vermessung in Davos statt. Der zuständige Geometer muss dazu einzelne Liegenschaften, vorwiegend im Landwirtschaftsgebiet, betreten, um sie neu einzumessen. Aufgrund seiner hoheitlichen Aufgabe und den gesetzlichen Grundlagen ist der Geometer dazu berechtigt.

Gestützt auf die Verordnung über die amtliche Vermessung (VAV; SR 211.432.2), das kantonale Geoinformationsgesetz (KGeoIG; BR 217.300) und die Gebührenordnung zum kantonalen Geoinformationsgesetz (GKGeoIG;BR217.330) ist der jeweils zuständige Geometer verpflichtet, sämtliche falsch oder nicht im Plan der amtlichen Vermessung eingezeichneten Gebäude, im Feld neu aufzunehmen und korrekt in die Pläne einzuzeichnen. Diese Arbeiten werden, im Rahmen des Projektes "Periodische Nachführung Prättigau/Davos Los 1", im Sommer 2018 durch das Ingenieurbüro Darnuzer durchgeführt. Dazu ist es erforderlich, dass die privaten Grundstücke betreten werden und die betroffenen Gebäude (meist Ställe oder Maiensässhütten) vor Ort neu vermessen werden. Wir bitten die betroffenen Eigentümer um Kenntnisnahme und Verständnis für allfällige Störungen.