Ersatzwahl für ein Mitglied des Grossen Landrates
Es ist ein neues Mitglied des Grossen Landrates für den Rest der laufenden Amtsdauer, das heisst bis Ende des Jahres 2020, zu wählen. Der Kleine Landrat beschloss, die erforderliche Ersatzwahl am 10. Februar 2019 durchzuführen.
Wählbar sind Schweizer Bürgerinnen und Bürger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben, in der Gemeinde Wohnsitz haben und nicht aufgrund dauernder Urteilsunfähigkeit unter umfassender Beistandschaft stehen oder durch eine vorsorgebeauftragte Person vertreten werden. Für Personen, die sich zur Wahl stellen wollen, ist vorgängig zur Wahl keine amtliche Anmeldung notwendig.
Gewählt ist, wer das absolute Mehr sowie am meisten Stimmen erreicht hat. Ein allfälliger zweiter Wahlgang ist am 19. Mai 2019 vorgesehen. Der Amtsantritt der neu gewählten Person erfolgt auf den 1. März 2019 bzw. bei einem zweiten Wahlgang auf den 15. Juni 2019.