31. Mai 2019
Bei der Gemeindekanzlei wurde eine kommunale Volksinitiative mit dem Titel "Volksinitiative für eine starke Einschränkung von Feuerwerk in der Gemeinde Davos" angemeldet.

Die Initianten stellen mit der Volksinitiative folgendes Begehren:

"Im Landschaftsgesetz über öffentliche Ruhe und Ordnung, DRB 31, soll Art. 17 (Feuerwerk und Himmelslaternen) wie folgt geändert werden:

Jegliches Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen (Feuerwerkskörper) und Steigenlassen von Himmelslaternen sind verboten.

Soweit keine speziellen Lärmeffekte produziert werden, bleiben vom Feuerwerksverbot vorbehältlich der Bestimmungen des kommunalen und übergeordneten Rechts ausgenommen Tischfeuerwerke, Wunderkerzen, bengalische Feuer, römische Lichter, Vulkane, Fackeln, Feuershows, aber auch Höhenfeuer, Laser- und andere Lichtshows.

Für Anlässe von überregionaler Bedeutung kann der Kleine Landrat auf entsprechende Gesuche hin Ausnahmebewilligungen vom Feuerwerksverbot nach Abs. 1 erteilen. Für die Erteilung von Ausnahmebewilligungen werden von den Gesuchstellern resp. den Gesuchstellerinnen abhängig von der Grösse und Dauer der Feuerwerke Abgaben zwischen Fr. 1'000.00 bis Fr. 3'000.00 erhoben. Von den Abgaben sind jeweils die Hälfte der Beträge dem Fonds für Projekte zur Verminderung von CO2-Immissionen zuzuführen. Die Modalitäten zur Abgabenhöhe für Ausnahmebewilligungen und zur Verwendung der Fondsmittel bei Gemeindeliegenschaften und Gemeindebetrieben werden vom Kleinen Landrat in den Ausführungsbestimmungen zum Gesetz festgelegt.

Der Kleine Landrat kann die Ausnahmebewilligungen mit weiteren Auflagen versehen, insbesondere was die Einhaltung der Ruhezeiten gemäss Art. 5 und die Kostenübernahme durch den Gesuchsteller resp. die Gesuchstellerin zur Beseitigung von Verschmutzungen oder Schäden nach dem Abbrennen von Feuerwerk anbelangt."

Das Initiativkomitee besteht aus den fünf Personen Conrad Stiffler, Christian Thomann, Kevin Dieth, Fabio Minelli und Monia Stiffler. Die Volksinitiative kommt zustande, wenn sie von mindestens 500 stimmberechtigten Davoser Einwohnerinnen und Einwohnern unterschrieben wird. Die Sammelfrist für die Unterschriften dauert bis zum 30. August 2019 (Einreichung bei der Gemeindekanzlei).