30. August 2019
Die kommunale "Volksinitiative für eine starke Einschränkung von Feuerwerk in der Gemeinde Davos" wurde am 30. August 2019 mit 1400 Stimmen bei der Gemeinde eingereicht. Nötig sind 500 gültige Unterschriften von stimmberechtigten Davoser Einwohnerinnen und Einwohnern. Die Gemeindekanzlei wird die eingereichten Unterschriftenlisten nun prüfen.

Für das Initiativkomitee überreichten am Freitag, 30. August 2019, die Landräte Conrad Stiffler, Christian Thomann und Kevin Dieth fristgerecht nach eigenen Angaben um 1400 Unterschriften der Gemeinde Davos. Statthalter Stefan Walser nahm den Karton mit den 211 Unterschriftenlisten vor dem Rathaus entgegen.

Die Sammelfrist für die benötigten Unterschriften läuft heute, 30. August 2019, ab. Die Unterschriftensammlung ist damit abgeschlossen. Die Gemeindekanzlei wird in den nächsten Tagen prüfen, ob sämtliche Unterzeichnungen von Davoser Stimmberechtigten stammen und keine Mehrfachunterzeichnungen vorliegen. Der Kleine Landrat wird darauf feststellen, ob die Volksinitiative zustandegekommen ist, und diese einem Departement zur Bearbeitung zuweisen. Die Volksinitiative kommt zustande, wenn sie von mindestens 500 stimmberechtigten Davoser Einwohnerinnen und Einwohnern unterschrieben wurde. Ab dem Datum der Einreichung der Volksinitiative hat die Gemeinde gemäss kantonalem Gesetz 18 Monate Zeit, die Volksinitiative zu beurteilen, einen Bericht zu erstellen und mit Volksabstimmung einen Entscheid herbeizuführen.

Die Volksinitiative stellt folgendes Begehren: "Im Landschaftsgesetz über öffentliche Ruhe und Ordnung, DRB 31, soll Art. 17 (Feuerwerk und Himmelslaternen) wie folgt geändert werden:

Jegliches Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen (Feuerwerkskörper) und Steigenlassen von Himmelslaternen sind verboten.

Soweit keine speziellen Lärmeffekte produziert werden, bleiben vom Feuerwerksverbot vorbehältlich der Bestimmungen des kommunalen und übergeordneten Rechts ausgenommen Tischfeuerwerke, Wunderkerzen, bengalische Feuer, römische Lichter, Vulkane, Fackeln, Feuershows, aber auch Höhenfeuer, Laser- und andere Lichtshows.

Für Anlässe von überregionaler Bedeutung kann der Kleine Landrat auf entsprechende Gesuche hin Ausnahmebewilligungen vom Feuerwerksverbot nach Abs. 1 erteilen. Für die Erteilung von Ausnahmebewilligungen werden von den Gesuchstellern resp. den Gesuchstellerinnen abhängig von der Grösse und Dauer der Feuerwerke Abgaben zwischen Fr. 1'000.00 bis Fr. 3'000.00 erhoben. Von den Abgaben sind jeweils die Hälfte der Beträge dem Fonds für Projekte zur Verminderung von CO2-Immissionen zuzuführen. Die Modalitäten zur Abgabenhöhe für Ausnahmebewilligungen und zur Verwendung der Fondsmittel bei Gemeindeliegenschaften und Gemeindebetrieben werden vom Kleinen Landrat in den Ausführungsbestimmungen zum Gesetz festgelegt.

Der Kleine Landrat kann die Ausnahmebewilligungen mit weiteren Auflagen versehen, insbesondere was die Einhaltung der Ruhezeiten gemäss Art. 5 und die Kostenübernahme durch den Gesuchsteller resp. die Gesuchstellerin zur Beseitigung von Verschmutzungen oder Schäden nach dem Abbrennen von Feuerwerk anbelangt."

Initiativkomitee Feuerwerk überreicht Unterschriften an Gemeinde
Das Initiativkomitee überreicht vor dem Rathaus die Unterschriften: Landrat Kevin Dieth, Landrat Conrad Stiffler, Statthalter Stefan Walser, Landrat Christian Thomann und Landschreiber Michael Straub (v.l.n.r.)