Landschaftswahlen 2020
Gemäss Art. 9 der Verfassung der Gemeinde Davos werden folgende Wahlen durchgeführt (in Klammern Anzahl zu wählende Personen):
- Landammann (1)
- Kleiner Landrat (4)
- Grosser Landrat (17)
- Schulrat (4)
Allfällige zweite Wahlgänge finden am 30. August 2020 statt.
Wählbar ist, wer im Stimmregister der Gemeinde eingetragen ist, in der Gemeinde wohnhaft ist und am Wahltag das 18. Altersjahr zurückgelegt hat. Ausgeschlossen sind Personen, die wegen dauernder Urteilsunfähigkeit unter umfassender Beistandschaft stehen oder durch eine vorsorgebeauftragte Person vertreten werden (Art. 7 der Gemeindeverfassung). Zu berücksichtigen sind insbesondere die Bestimmungen betreffend Amtszeitbeschränkung, Ausschlussgründe und Unvereinbarkeit (Art. 20, 22 und 23 der Gemeindeverfassung). Für Personen, die sich zur Wahl stellen wollen, ist vorgängig zur Wahl keine amtliche Anmeldung notwendig.