13. März 2020
In Davos ist eine zweite Person positiv getestet worden. Eine zunehmende Verschärfung der Lage – schweizweit – verlangt drastische Massnahmen. Bund und Kanton verfügen die Schliessung zahlreicher Betriebe und verbieten Ansammlungen von mehr als 50 Personen. Die Gemeinden wurden mit der Kontrolle und der "unverzüglichen Umsetzung" beauftragt.

Seit gestern abend ist ein zweiter bestätigter Fall mit Coronavirus-Infektion in Davos aufgetreten. Die betroffene Person wird im Spital Davos betreut. Die Zahlen der Infektionen steigen schweizweit. Damit es nicht so weitergeht und die Lage prekär oder sogar unkontrollierbar wird, haben Bundesrat und Regierungsrat heute weitere, drastische Massnahmen erlassen:

  • öffentliche und private Anlässe oder Versammlungen mit mehr als 50 Personen sind verboten.
  • der Betrieb der Skigebiete ist eingestellt.
  • ab Samstag, 14. März 2020, 08:00 Uhr, sind alle Vereinsaktivitäten untersagt.
  • ab Samstag, 14. März 2020, 08:00 Uhr, sind alle religiösen Anlässe > 50 Personen untersagt.
  • ab Samstag, 14. März 2020, 17:00 Uhr, sind sämtliche Unterhaltungsstätten geschlossen zu halten.
  • ab Montag, 16. März 2020, 06:00 Uhr, ist der Präsenzunterricht an den Schulen untersagt.

Ab Samstag, 14. März 2020, 17:00 Uhr, können Hotel- und Restaurantbetriebe nur offen gehalten werden, wenn die Gesamtzahl aller Anwesenden 50 Personen nicht übersteigt. Pro Gast müssen 4 Quadratmeter Mindestfläche, die erhöhten Hygienestandards und die nötige soziale Distanz gewährleistet werden.

Der Bundesrat verlangt rigoros, dass die Einhaltung der Massnahmen zu kontrollieren und unverzüglich umzusetzen ist. Die Originalbestimmungen von Bundesrat und Regierungsrat können untenstehend eingesehen werden. Die Gemeinde hat die Polizei beauftragt, unmittelbar nach Ablauf der Fristen mit der Kontrolle zu beginnen.

Der Kleine Landrat wiederholt eindringlich, dass seine Ausführungen zu den Hygiene- und Verhaltensmassnahmen aufmerksam und seriös befolgt werden sollen. Lesen Sie dazu die Mitteilung des Kleinen Landrates vom 12. März 2020.

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