Unterhaltungslotterie
Seit 1. Januar 2021 ist die neue Geldspielgesetzgebung in Kraft. Neu sind Unterhaltungslotterien und Tombolas nicht mehr bewilligungs- sondern nur noch meldepflichtig. Das Meldeformular ist mindestens 10 Tage vor der geplanten Durchführung dem Amt für Migration und Zivilrecht, Grabenstrasse 1, 7000 Chur, E-Mail: info@afm.gr.ch, einzureichen.
Zugehörige Objekte
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Meldeformular_Unterhaltungslotterie.docx | Download | 0 | Meldeformular_Unterhaltungslotterie.docx |
Name | Telefon | Kontakt |
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Kanzlei | 081 414 30 40 | kanzlei@davos.gr.ch |
Name | Download |
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