Gemeindewahlen 2024
Gemäss Art. 9 der Gemeindeverfassung werden folgende Wahlen durchgeführt (in Klammern Anzahl zu wählende Personen):
- Landammann (1)
- Kleiner Landrat (4)
- Grosser Landrat (17)
- Schulrat (4)
Für diese Wahlen sind die folgenden Wahltermine vorgesehen:
- 7. April 2024: 1. Wahlgang Landammann
- 9. Juni 2024: 2. Wahlgang Landammann
- 22. September 2024: 1. Wahlgang Grosser Landrat, Kleiner Landrat, Schulrat
- 24. November 2024: 2. Wahlgang Grosser Landrat, Kleiner Landrat, Schulrat
Wählbar ist, wer im Stimmregister der Gemeinde eingetragen ist, das Schweizer Bürgerrecht besitzt, in der Gemeinde wohnhaft ist und am Wahltag das 18. Altersjahr zurückgelegt hat. Ausgeschlossen sind Personen, die wegen dauernder Urteilsunfähigkeit unter umfassender Beistandschaft stehen oder durch eine vorsorgebeauftragte Person vertreten werden (Art. 7 der Gemeindeverfassung). Zu berücksichtigen sind insbesondere die Bestimmungen betreffend Amtszeitbeschränkung, Ausschlussgründe und Unvereinbarkeit (Art. 20, 22 und 23 der Gemeindeverfassung). Für Personen, die sich zur Wahl stellen wollen, ist vorgängig zur Wahl keine amtliche Anmeldung notwendig.