3. April 2024
An seiner Sitzung vom 21. März 2024 hat der Grosse Landrat folgendes Geschäft einstimmig, das heisst mit 15 Ja- zu 0 Neinstimmen ohne Enthaltungen, verabschiedet: Einführung eines Loipenpasses Davos Klosters (Teilrevision des Gemeindegesetzes über die Förderung touristischer und sportlicher Veranstaltungen und Anlagen, DRB 24). Dieser Beschluss untersteht dem fakultativen Referendum gemäss Art. 14 Abs. 1 lit. a der Gemeindeverfassung.

Die schriftlichen Unterlagen an den Grossen Landrat liegen ab sofort zur Einsichtnahme im 1. Stock des Rathauses während den Büroöffnungszeiten auf. Die Botschaft an den Grossen Landrat ist via Gemeinde-Webseiten abrufbar (www.gemeindedavos.ch/sitzungsunterlagen, Link "Unterlagen Download" zum 21.03.2024). Auch eine Aufzeichnung der Liveübertragung der Parlamentssitzung ist auf den Webseiten einsehbar.

300 in Gemeindeangelegenheiten stimmberechtigte Personen können innert 30 Tagen nach der amtlichen Bekanntmachung (Ablauf der Referendumsfrist: 3. Mai 2024) bei der Gemeindekanzlei das Begehren stellen, ein dem fakultativen Referendum unterstellter Beschluss sei der Gemeindeabstimmung zu unterbreiten (Art. 14 und 15 Gemeindeverfassung).