Schnee von privaten Grundstücken darf nicht auf öffentlichem Grund deponiert werden. Deshalb müssen Grundeigentümer den "privaten Schnee", d.h. den Schnee, welcher auf dem eigenen Grundstück gefallen ist, entweder auf der eigenen Parzelle deponieren oder durch eine Unternehmung abführen lassen. Für Anlieger, der von der Gemeinde unterhaltenen Strassen, bietet die Gemeinde Schneeabfuhrverträge an.

Wird so ein Vertrag abgeschlossen, berechtigt es den Eigentümer, seinen privaten Schnee auf die Schneemade der öffentlichen Schneeräumung zu deponieren. Dies aber unter der Voraussetzung, dass der Schnee rechtzeitig, d.h. bevor die Schneemade entfernt wurde und nur während den ordentlichen Schneeabfuhrtagen der Gemeinde, deponiert wurde. Ist der Schnee schon abgeführt oder führt die Gemeinde infolge geringen Schneefalles keine Abfuhr durch, ist das Deponieren des Schnees auf dem Trottoir resp. Strasse untersagt. Bitte beachten Sie hierzu die diversen Gesetztestexte, welche Sie

Die Kosten für die Schneeabfuhr belaufen sich zurzeit bei Fr. 9.15 pro m2 (Stand Dez. 2020) während des ganzen Winters. Dieser Preis wird alle zwei Jahre der Teuerung angepasst. Bei Interesse an so einem Vertrag melden Sie sich im Werkbetrieb unter + 41 81 414 31 30 oder per Mail werkbetrieb@davos.gr.ch.

https://www.gemeindedavos.ch/dl.php/de/5358cd71852ae/52.pdf (Artikel 3)

https://www.gemeindedavos.ch/dl.php/de/6138c9deb8984/31.pdf (Artikel 11)

https://www.gemeindedavos.ch/dl.php/de/5358cd4a953ad/51.pdf (Artikel 5)

 

Schneeabfuhrvertrag

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