7. Mai 2021
Flurordnung
Die Einwohner und Gäste der Gemeinde Davos werden ersucht, die Bestimmungen des
Landschaftsgesetzes über öffentliche Ruhe und Ordnung vom 1. Januar 2006 wie folgt zu
beachten:

Flurordnung
Die Einwohner und Gäste der Gemeinde Davos werden ersucht, die Bestimmungen des
Landschaftsgesetzes über öffentliche Ruhe und Ordnung vom 1. Januar 2006 wie folgt zu
beachten:
Art. 20 Während der Zeit vom 10. Mai bis 1. Oktober ist das Betreten und Befahren von
Kulturland, von offenen fremden Gundstücken oder von privaten Fusswegen verboten.
Durch Befahren und Ähnliches verursachte Schäden sind auch ausserhalb dieser Zeit zu
entschädigen. Vorbehalten bleibt die zulässige vorübergehende Beanspruchung fremden Bodens
nach den Bestimmungen des Zivilrechts und des öffentlichen Rechts oder mit ausdrücklicher
Zustimmung des betroffenen Grundeigentümers. Zuwiderhandelnde haben nebst einer Busse
auch Schadenersatz zu leisten und die Wiederherstellungskosten zu übernehmen.

Zugehörige Objekte

Name
Flurordnung.pdf Download 0 Flurordnung.pdf