5. Mai 2022
Unabhängig von den gesetzlichen Ladenöffnungszeiten sind in der Schweiz Sonntagsverkäufe (resp. Verkäufe an Feiertagen) ohne spezielle Arbeitszeitbewilligung grundsätzlich verboten. Die Gemeinden im Kanton Graubünden dürfen aber max. vier Daten pro Jahr für bewilligungsfreie Sonntagsverkäufe bezeichnen.

Angesichts des zwischen dem 22. und 26. Mai 2022 stattfindenden Jahrestreffen des World Economic Forums (WEF) in Davos und der entsprechenden Auslastung des Ortes werden folgende Sonn- resp. Feiertage für bewilligungsfreie Sonntagsverkäufe erklärt:

  • Sonntag, 22. Mai 2022
  • Donnerstag, 26. Mai 2022 (Auffahrt)

An diesen Tagen dürfen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den Verkaufsbetrieben auf dem Gebiet der Gemeinde Davos ohne Arbeitszeitbewilligung beschäftigt werden.

(Diese Mitteilung erscheint auch als amtliche Mitteilung in der Davoser Zeitung vom 6. Mai 2022.)