Mit Beschluss vom 30. März 2022 hat der Bundesrat die letzten Massnahmen in der Covid-19-Verordnung zur besonderen Lage per 1. April 2022 aufgehoben. Damit erfolgt die Rückkehr in die normale Lage und die Hauptverantwortung für Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung liegt nun wieder bei den Kantonen.

Unter Berücksichtigung der aktuellen Fallzahlen kann zurzeit eine ausreichende Gesundheitsversorgung gewährleistet werden. Deshalb hat die Regierung die besondere Lage im Zusammenhang mit dem Coronavirus auf dem gesamten Kantonsgebiet für beendet erklärt.

Impfen

Das neue Coronavirus ist sehr ansteckend und kann zu schweren Krankheitsverläufen sowie Todesfällen führen. Eine Impfung reduziert die Krankheitslast und schützt das Leben der infizierten Personen. Sie schützt damit aber auch die Leistungsfähigkeit des schweizerischen Gesundheitswesens. Zudem können die negativen sozialen und wirtschaftlichen Folgen der Pandemie verringert werden.

Für die Anmeldung und Registrierung zu einer Impfung wenden Sie bitte an die Webseite des Kantons Graubünden.

Testen

Alle wichtigen Informationen zum Testen finden Sie auf einer weiteren Webseite des Kantons Graubünden.