Die Vorgaben in Bezug auf die Förderung kultureller Veranstaltungen, resp. für die Zusage von Beiträgen aus dem Kulturfonds, sind im Gemeindegesetz über die Förderung von Kultur, Wissenschaft, Forschung und Bildung in der Landschaft Davos (DRB 86) definiert.

Notwendige Unterlagen und Fristen für Gesuche
Gesuche um eine finanzielle Unterstützung von kulturellen Projekten und Institutionen müssen gewisse formale und inhaltliche Kriterien einhalten.

1. Koordinaten der eingebenden Organisation sowie des/der Projektverantwortlichen.

2. Projektbeschreibung mit Beitragsantrag (max. fünf DIN A4-Seiten).

3. Finanzierungsplan, aus welchem ersichtlich ist: a) detailliertes Budget; b) Angaben über Eigenleistungen c) Angaben über weitere Geldgeber.

4. Gesuche für einen einmaligen Beitrag müssen mindestens drei Monate vor der Realisierung des Projektes bzw. der Durchführung des Anlasses eingereicht werden.

Für das Jahr 2023 gelten folgende Eingabefristen für nachfolgende Sitzungen der Kulturkommission:

• 15. Januar 2023
• 15. März 2023
• 5. Juni 2023
• 15. August 2023
• 15. Oktober 2023

5. Wiederkehrende Gesuche für einen Jahresbeitrag müssen bis spätestens 1. November des Vorjahres eingereicht werden. Später eintreffende Gesuche können aus verfahrenstechnischen Gründen nicht mehr berücksichtigt werden. Das Gesuch muss die Jahresrechnung des Vorvorjahres sowie das Budget des Antragsjahres enthalten.

6. Mit einer Gesuchbewilligung bezüglich Förderung durch den Kulturfonds besteht für den Antragsteller die Verpflichtung, im Gegenzug das Logo Davos Kultur auf seinen Kommunikationsmassnahmen zu verwenden.

Vollständige Gesuche sind unter Berücksichtigung der genannten Kriterien per E-Mail an folgende Adresse zu richten:

Kulturkommission Gemeinde Davos
Berglistutz 1
7270 Davos Platz
kulturbuero@davos.gr.ch

Kreativfonds für neue, innovative Kulturprojekte
Die Aufstockung des Kulturfonds zugunsten neuer, innovativer Kulturprojekte wurde vom Davoser Kleinen Landrat zu Handen des Grossen Landrats beantragt und von diesem Anfang Oktober 2019 angenommen. Zur Förderung neuer, innovativer Kulturprojekte wird dem Kulturfonds ab dem Jahr 2020 während 5 Jahren, also bis und mit dem Jahr 2024, ein zusätzlicher, jährlicher Beitrag von CHF 100'000 gewährt. Weitere Informationen und Kriterien für Gesuchstellende finden Sie in den Vergaberichtlinien Kreativfonds.

Leistungsvereinbarungen für wiederkehrende Gesuchstellende
Die Einführung von Leistungsvereinbarungen im Kulturbereich wurde vom Davoser Kleinen Landrat beschlossen und vom Grossen Landrat Anfang Oktober 2019 positiv zur Kenntnis genommen. Neu werden Leistungsvereinbarungen (LV) für wiederkehrende Gesuchsteller ab einem Förderbeitrag von CHF 5’000 vorgesehen. Die Ausarbeitung der Verträge beginnt Anfang 2020. Berechtigte Leistungsempfänger werden rechtzeitig von der Gemeinde Davos kontaktiert werden und über die Einzelheiten des Prozesses informiert.

Anleitung zur Erstellung von Fördergesuchen

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