9. Juni 2023
In Anwendung von Art. 48 Abs. 4 des kantonalen Raumplanungsgesetzes (KRG) findet die Beschwerdeauflage für die von der Volksabstimmung Davos am 14. Mai 2023 beschlossene Teilrevision der Ortsplanung statt.

IGegenstand: Teilrevision Gewerbezone Gadastatt-Tanne

Auflageakten:

  • Zonenplan 1:1000 «GadastattTanne»

Grundlagen:

  • Planungs und Mitwirkungsbericht nach Art. 47 RPV

Auflagefrist: 9. Juni bis 9. Juli (30 Tage)

Auflageort / -zeit: Gemeinde Davos, Berglistutz 1, 7270 Davos Platz, Hochbauamt, 4. Stock, während den allgemeinen Büroöffnungszeiten, Tel. 081 414 30 80

Änderungen nach der öffentlichen Mitwirkungsauflage:
Zonenplan 1:1000 «Gadastatt-Tanne»:

  • Parz. Nr. 2138: Zuweisung Teilfläche innerhalb Gewässerraumzone zum übrigen Gemeindegebiet.

Planungsbeschwerden:
Personen, die ein schutzwürdiges eigenes Interesse an einer Anfechtung der Planung haben oder nach Bundesrecht dazu legitimiert sind, können gegen die Ortsplanung innert der Auflagefrist (30 Tage) bei der Regierung schriftlich Planungsbeschwerde erheben.

Umweltorganisationen:
Umweltorganisationen üben ihr Beschwerderecht nach Massgabe von Art. 104 Abs. 2 KRG aus, d.h. sie melden ihre Beteiligung am Verfahren innert der Beschwerdefrist beim kantonalen Amt für Raumentwicklung an und reichen danach gegebenenfalls eine Stellungnahme ein.

Davos Platz

Kleiner Landrat