Seit dem Jahr 2024 führt der Kanton Graubünden ein E-Voting-Projekt, bei welchem Stimmberechtigte von ausgewählten Gemeinden, inklusive der dort angemeldeten Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer, elektronisch abstimmen und wählen können. Eine der beteiligten Pilotgemeinden ist die Gemeinde Davos.

E-Voting in Davos

Vorgesehen ist es, dass erstmals für die Volksabstimmung vom 28. September 2025 E-Voting in Davos möglich ist. Die Stimmberechtigten der Gemeinde Davos können somit  – neben der brieflichen Stimmabgabe und der Stimmabgabe an der Urne – auch per E-Voting abstimmen bzw. wählen.

Beim Davoser E-Voting-Verfahren wird der gesamte Prozess digital geführt, bis auf 2 Stellen, die noch in Papierform abgewickelt werden: a) Beim einmaligen Anmeldeprozess wird nach erfolgreicher Anmeldung ein Papierschreiben an die Wohnadresse ausgelöst, das der betreffenden Person eine zusätzliche Kontrolle ermöglicht. b) Beim E-Voting wird zu jeder Volksabstimmung oder Wahl ein papieriger Stimmrechtsausweis mit den Codes per Post an die Wohnadresse zugestellt.

E-Voting setzt einmalige Anmeldung voraus

Für die Nutzung des elektronischen Stimmkanals (E-Voting) ist also eine einmalige Anmeldung erforderlich. Für die Anmeldung zu E-Voting müssen Sie in der Gemeinde Davos stimmberechtigt sein. Für E-Voting angemeldete Stimmberechtigte erhalten dann inskünftig per Post nur noch den Stimmrechtsausweis für die elektronische Stimmabgabe. Stimm- und Wahlzettel aus Papier werden nicht mehr benötigt. Die übrigen Unterlagen (Erläuterungen zu den Abstimmungsvorlagen) werden elektronisch bereitgestellt. 

Die Anmeldung zum E-Voting geschieht über ein Online-Formular und ist jederzeit möglich. Die Anmeldung kann allerdings für den nächsten Volksabstimmungstermin nur dann berücksichtigt werden, wenn sie spätestens 8 Wochen vor dem Wahl- oder Abstimmungssonntag vorgenommen wird. Wer in der September-Volksabstimmung bereits elektronisch abstimmen will, muss sich bis zum 31. Juli 2025, 12:00 Uhr, anmelden. ((Achtung: Das Online-Formular zur Anmeldung für das E-Voting ist gegenwärtig noch nicht aufgeschaltet. Über die etablierten und die elektronischen Medien werden wir rechtszeitig informieren.))

Anmeldung fürs E-Voting in wenigen Schritten

  1. In das Benutzerkonto einloggen oder  sofern nicht vorhanden  Benutzerkonto erstellen (kostenlos; auf oberster Zeile dieser Webseite "Login" klicken und den Anweisungen folgen) und dann in das neu erstellte Benutzerkonto einloggen.
  2. Online-Formular "E-Voting An-/Abmeldung" aufrufen, erforderliche Angaben einfüllen und absenden.
  3. Ein Bestätigungs-E-Mail, dass das ausgefüllte Online-Formular bei der Gemeindekanzlei eingegangen ist, wird an das E-Mail-Konto, das im Benutzerkonto hinterlegt ist, zugestellt. Das Online-Formular bestätigt den Eingang bei der Gemeindekanzlei ebenfalls am Bildschirm.
  4. In wenigen Tagen erhalten Sie zur Kontrolle einen papierigen Bestätigungsbrief an Ihre bei der Gemeinde Davos hinterlegte Wohnadresse zugestellt. Fertig.

Zurückwechseln auf briefliches Abstimmen

Wer sich für das E-Voting angemeldet hat und später wieder auf die briefliche Stimmabgabe oder die Stimmabgabe an der Urne zurückwechseln will, verwendet ebenfalls das Online-Formular "E-Voting An-/Abmeldung". Das Wechseln der Abstimmungsform Papier/Urne zum E-Voting oder vom E-Voting zurück zu Papier/Urne ist wiederholt und gebührenfrei möglich.

Noch unsicher? Auf der Testplattform E-Voting können Sie ausprobieren, wie die elektronische Stimmabgabe funktioniert.

Weiterführende, sehr ausführliche Informationen zu E-Voting finden Sie auf der Informationsplattform der Kantone und beim Kanton Graubünden.

Bei Fragen zum E-Voting stehen wir gerne auch persönlich für Auskünfte bereit: Gemeindekanzlei Davos, Rathaus, Telefon 081 414 30 40 oder per E-Mail kanzlei@davos.gr.ch.