E-Voting
Seit dem Jahr 2024 führt der Kanton Graubünden ein E-Voting-Projekt, bei welchem Stimmberechtigte von ausgewählten Gemeinden, inklusive der dort angemeldeten Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer, elektronisch abstimmen und wählen können. Eine der beteiligten Pilotgemeinden ist die Gemeinde Davos.
E-Voting in Davos
Vorgesehen ist es, dass erstmals für die Volksabstimmung vom 28. September 2025 E-Voting in Davos möglich ist. Die Stimmberechtigten der Gemeinde Davos können somit – neben der brieflichen Stimmabgabe und der Stimmabgabe an der Urne – auch per E-Voting abstimmen bzw. wählen.
Beim Davoser E-Voting-Verfahren wird der gesamte Prozess digital geführt, bis auf 2 Stellen, die noch in Papierform abgewickelt werden: a) Beim einmaligen Anmeldeprozess wird nach erfolgreicher Anmeldung ein Papierschreiben an die Wohnadresse ausgelöst, das der betreffenden Person eine zusätzliche Kontrolle ermöglicht. b) Beim E-Voting wird zu jeder Volksabstimmung oder Wahl ein papieriger Stimmrechtsausweis mit den Codes per Post an die Wohnadresse zugestellt.
E-Voting setzt einmalige Anmeldung voraus
Für die Nutzung des elektronischen Stimmkanals (E-Voting) ist also eine einmalige Anmeldung erforderlich. Für die Anmeldung zu E-Voting müssen Sie in der Gemeinde Davos stimmberechtigt sein. Für E-Voting angemeldete Stimmberechtigte erhalten dann inskünftig per Post nur noch den Stimmrechtsausweis für die elektronische Stimmabgabe. Stimm- und Wahlzettel aus Papier werden nicht mehr benötigt. Die übrigen Unterlagen (Erläuterungen zu den Abstimmungsvorlagen) werden elektronisch bereitgestellt.
Die Anmeldung zum E-Voting geschieht über ein Online-Formular und ist jederzeit möglich. Die Anmeldung kann allerdings für den nächsten Volksabstimmungstermin nur dann berücksichtigt werden, wenn sie spätestens 8 Wochen vor dem Wahl- oder Abstimmungssonntag vorgenommen wird. Wer in der September-Volksabstimmung bereits elektronisch abstimmen will, muss sich bis zum 31. Juli 2025, 12:00 Uhr, anmelden. ((Achtung: Das Online-Formular zur Anmeldung für das E-Voting ist gegenwärtig noch nicht aufgeschaltet. Über die etablierten und die elektronischen Medien werden wir rechtszeitig informieren.))
Anmeldung fürs E-Voting in wenigen Schritten
- In das Benutzerkonto einloggen oder – sofern nicht vorhanden – Benutzerkonto erstellen (kostenlos; auf oberster Zeile dieser Webseite "Login" klicken und den Anweisungen folgen) und dann in das neu erstellte Benutzerkonto einloggen.
- Online-Formular "E-Voting An-/Abmeldung" aufrufen, erforderliche Angaben einfüllen und absenden.
- Ein Bestätigungs-E-Mail, dass das ausgefüllte Online-Formular bei der Gemeindekanzlei eingegangen ist, wird an das E-Mail-Konto, das im Benutzerkonto hinterlegt ist, zugestellt. Das Online-Formular bestätigt den Eingang bei der Gemeindekanzlei ebenfalls am Bildschirm.
- In wenigen Tagen erhalten Sie zur Kontrolle einen papierigen Bestätigungsbrief an Ihre bei der Gemeinde Davos hinterlegte Wohnadresse zugestellt. Fertig.
Zurückwechseln auf briefliches Abstimmen
Wer sich für das E-Voting angemeldet hat und später wieder auf die briefliche Stimmabgabe oder die Stimmabgabe an der Urne zurückwechseln will, verwendet ebenfalls das Online-Formular "E-Voting An-/Abmeldung". Das Wechseln der Abstimmungsform Papier/Urne zum E-Voting oder vom E-Voting zurück zu Papier/Urne ist wiederholt und gebührenfrei möglich.
Noch unsicher? Auf der Testplattform E-Voting können Sie ausprobieren, wie die elektronische Stimmabgabe funktioniert.
Weiterführende, sehr ausführliche Informationen zu E-Voting finden Sie auf der Informationsplattform der Kantone und beim Kanton Graubünden.
Bei Fragen zum E-Voting stehen wir gerne auch persönlich für Auskünfte bereit: Gemeindekanzlei Davos, Rathaus, Telefon 081 414 30 40 oder per E-Mail kanzlei@davos.gr.ch.