23. Juli 2026
Vor über fünf Jahren hat die Davoser Stimmbevölkerung mit grosser Mehrheit einem ganzjährigen Feuerwerksverbot zugestimmt. Verboten ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern wie auch das Steigenlassen von Himmelslaternen. Das Verbot gilt auch am Nationalfeiertag am ersten August. Zuwiderhandlungen gegen dieses Verbot werden mit einer Strafe von bis zu 5000 Franken gebüsst. Da Unwissenheit nicht vor Strafe schützt, sind Hotelbetreibende und Ferienwohnungsvermietende aufgefordert, ihre Gäste über das Feuerwerksverbot zu informieren.

Soweit kein Lärm produziert wird, sind Tischfeuerwerke, Wunderkerzen, bengalische Feuer, römische Lichter, Vulkane, Fackeln oder Höhenfeuer erlaubt. Auch lärmfreie Feuer-, Laser- oder Lichtshows sind zulässig.

Aufgrund der anhaltend hohen Temperaturen und der grossen Trockenheit gilt eine erhöhte Waldbrandgefahr. Feuer sollten im Freien deshalb nur mit allergrösster Vorsicht entfacht werden und müssen unbedingt wieder vollständig gelöscht werden. Am Besten man verzichtet zum Schutz unserer Natur und der wichtigen Schutzwälder komplett auf Feuer im Freien.

Zugehörige Objekte

Name
Lärm