Verschärftes Gästetaxengesetz tritt in Kraft
Die Tourismusdestination und die Gemeinde Davos haben festgestellt, dass es bei digitalen Vermittlungsplattformen vermehrt zu Missbräuchen bei den Gästetaxen kommt. Konkret werden taxpflichtige Übernachtungen nicht korrekt abgerechnet. In den vergangenen Jahren wurde die Praxis darum bereits verschärft, indem Lücken in den Bestimmungen zum Gästetaxengesetz geschlossen und eine Identifikationspflicht eingeführt wurden. Beherberger müssen vor der ersten taxpflichtigen Übernachtung eine Registrierungsnummer bei der Tourismusdestination beantragen. Bei Werbemassnahmen – zum Beispiel beim Aufschalten der Wohnung auf einer Vermittlungsplattform – muss immer entweder die vollständige Adresse oder die Registrierungsnummer ersichtlich sein. Zuwiderhandlungen können mit Bussen bis zu 10'000 Franken geahndet werden. Bei Gewinnsucht kann die Busse sogar noch höher ausfallen.
Ab sofort gelten auch für die Vermittler von taxpflichtigen Unterkünften schärfere Regeln. Sie wurden am 5. Juni 2025 vom Grossen Landrat verabschiedet und anschliessend vom Kanton Graubünden genehmigt. Neu werden neben den Beherbergern auch die Vermittler in die Pflicht genommen. Auf ihren Plattformen muss sichergestellt werden, dass bei allen Buchungsmöglichkeiten, Inseraten und weiteren Werbemassnahmen stets entweder die vollständige Adresse oder die Registrierungsnummer des Beherbergers ersichtlich ist. Damit können die Gästetaxen effizienter abgerechnet und Zuwiderhandlungen können verfolgt werden. Die Gemeinde Davos und die Tourismusdestination sind zuversichtlich, dass damit die Anzahl der Missbräuche gesenkt werden kann.
Bei Fragen zur Registrierungsnummer steht die Davos Destinations-Organisation an der Talstrasse 41 oder telefonisch via 081 415 21 21 zur Verfügung.