17. Dezember 2025
Wer an der nächsten Volksabstimmung vom 8. März 2026 mit E-Voting beginnen will, muss die Anmeldung in den nächsten Tagen vornehmen. Anmeldeschluss ist der 11. Januar 2026.

Die Davoser Stimmberechtigten konnten erstmals an den vergangenen zwei Volksabstimmungen vom September und November 2025 von der Möglichkeit des E-Votings Gebrauch machen. An der letzten Volksabstimmung vom 30. November 2025 konnten 471 Davoserinnen und Davoser mit E-Voting teilnehmen. Sie hatten die vorgängige, einmalige Anmeldung für das E-Voting vorgenommen und erhielten von der Gemeindekanzlei ein entsprechendes Bestätigungsschreiben zur künftigen Teilnahme mit E-Voting.

Für das E-Voting angemeldete Personen erhalten dann pro Volksabstimmung einen speziellen E-Voting-Stimmrechtsausweis, womit elektronisch abgestimmt und gewählt werden kann.

Demnächst beginnen die Vorbereitungsarbeiten für die Volksabstimmung vom 8. März 2026, weshalb die Frist für die einmalige Anmeldung für das E-Voting auf den 11. Januar 2026 festgelegt wurde. Man kann sich selbstverständlich auch später für E-Voting anmelden, jedoch wird eine Teilnahme mit E-Voting dann erst für die übernächste Volksabstimmung vom 14. Juni 2026 (u.a. kantonale Wahlen) möglich sein.
 

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