Anmeldefrist für neue E-Voting-Beginner läuft bis 11. Januar 2026
Die Davoser Stimmberechtigten konnten erstmals an den vergangenen zwei Volksabstimmungen vom September und November 2025 von der Möglichkeit des E-Votings Gebrauch machen. An der letzten Volksabstimmung vom 30. November 2025 konnten 471 Davoserinnen und Davoser mit E-Voting teilnehmen. Sie hatten die vorgängige, einmalige Anmeldung für das E-Voting vorgenommen und erhielten von der Gemeindekanzlei ein entsprechendes Bestätigungsschreiben zur künftigen Teilnahme mit E-Voting.
Für das E-Voting angemeldete Personen erhalten dann pro Volksabstimmung einen speziellen E-Voting-Stimmrechtsausweis, womit elektronisch abgestimmt und gewählt werden kann.
Demnächst beginnen die Vorbereitungsarbeiten für die Volksabstimmung vom 8. März 2026, weshalb die Frist für die einmalige Anmeldung für das E-Voting auf den 11. Januar 2026 festgelegt wurde. Man kann sich selbstverständlich auch später für E-Voting anmelden, jedoch wird eine Teilnahme mit E-Voting dann erst für die übernächste Volksabstimmung vom 14. Juni 2026 (u.a. kantonale Wahlen) möglich sein.
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