Absolutes Feuerverbot – neu auch für das Gemeindegebiet Davos
Die anhaltende hochsommerliche Trockenheit hat die Wald- und Flurbrandgefahr weiter ansteigen lassen. Waldböden und Unterholz sind stark ausgetrocknet, sodass Feuer sehr leicht entstehen und sich rasch ausbreiten können.
Was gilt:
- Im Freien ist jegliches Entfachen von Feuer untersagt,- ausgenommen ist der Siedlungsraum – auch das Benützen bestehender, fest eingerichteter Feuerstellen.
- Das Steigenlassen von Himmelslaternen (Glücks-, Wunsch- oder Kong-Ming-Laternen) ist im ganzen Kanton Graubünden ganzjährig verboten.
Verhaltensempfehlungen:
- Verzichten Sie im Freien vollständig auf offenes Feuer, Grillfeuer und Feuerwerk.
- Werfen Sie brennende Zigaretten oder Streichhölzer niemals einfach weg.
- Melden Sie Rauch- oder Brandentwicklung umgehend der Feuerwehr über die Notrufnummer 118.
Das Verbot gilt bis auf Widerruf. Eine Entspannung der Lage ist erst nach ergiebigen, mehrtägigen Niederschlägen zu erwarten. Die aktuelle Einschätzung der Waldbrandgefahr ist jederzeit auf der Waldbrandgefahrenkarte des Amts für Wald und Naturgefahren einsehbar.
