13. August 2026
Der Kleine Landrat nimmt Stellung zum in der Davoser Zeitung vom 11. August 2026 veröffentlichten anonymen Leserbrief.

Erstwohnungen sollen für die einheimische Bevölkerung zur Verfügung stehen und dürfen nicht widerrechtlich als Zweitwohnung genutzt werden. Angesichts der akuten Wohnungsnot ist das von grosser Bedeutung und gehört neben dem Neubau von Wohnungen und dem Schutz der bestehenden Erstwohnungen zu den zentralen Pfeilern der Davoser Wohnraumstrategie. Darum hat die Gemeinde Davos die Kontrollen massiv verstärkt. Diese Massnahmen zeigen erste Erfolge. Wenn sich der Verdacht der widerrechtlichen Wohnungsnutzung erhärtet, wird die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustandes angeordnet. Zudem können weitere verwaltungsrechtliche Massnahmen wie ein Benützungsverbot mit Versiegelung ausgesprochen. Parallel dazu reicht die Gemeinde eine Strafanzeige ein. Die Staatsanwaltschaft übernimmt den Fall und leitet ein entsprechendes Verfahren ein. Eine widerrechtliche Erstwohnungsnutzung wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.

Bis es so weit kommen kann, müssen jedoch diverse Vorarbeiten geleistet und Abklärungen getroffen werden. Jede einzelne Wohnung muss separat überprüft werden. Die Abwicklung kann mehrere Monate bis Jahre in Anspruch nehmen. Es muss anhand der Umstände eruiert werden, wo sich der Lebensmittelpunkt einer Person befindet. Das lässt sich nicht immer klar festlegen. Die Eigentümerschaft und allfällige Mietende der fraglichen Erstwohnung müssen zur Stellungnahme aufgefordert werden, damit sie ihre Perspektive einbringen können. Auch weitere rechtsstaatliche Prinzipien müssen eingehalten werden. Der Sachverhalt muss klar und objektiv festgestellt werden, damit sich Entscheide nicht bloss auf Gerüchte abstützen. Diese Entscheide können bei höheren Instanzen angefochten werden. Eine gewissenhafte Abklärung senkt das Risiko, dass ein Entscheid später wieder zurückgenommen werden muss. Bemerkenswert ist zudem, dass einzelne Wohnungen bereits während der vertieften Abklärungen neu an Ortsansässige verkauft oder vermietet wurden. So lässt sich der rechtmässige Zustand verhältnismässig einfach wiederherstellen und die Wohnung steht der einheimischen Bevölkerung damit zur Verfügung.

Wir sind also der gleichen Meinung wie der Verfasser des Leserbriefes: Erstwohnungskontrollen sind von grosser Bedeutung und müssen konsequent durchgeführt werden. Genau das macht die Gemeinde Davos auch und bleibt hartnäckig an Verdachtsfällen dran. Klar ist aber auch, dass bei allen behördlichen Kontrollen die rechtsstaatlichen Prinzipien eingehalten werden müssen, auch wenn das dazu führt, dass die Verfahren teilweise länger dauern und sich der gewünschte Zustand nicht sofort einstellt. Wir bleiben aber in jedem Fall dran.

Kleiner Landrat

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