Bauzeit wird verlängert
Der winterliche Baustopp ist in Artikel 154 des kommunalen Baugesetzes festgelegt. Im gleichen Artikel wird auch definiert, dass der Kleine Landrat Ausnahmen bewilligen kann, wenn wichtige Gründe dafür sprechen. Von diesem Recht macht der Kleine Landrat Gebrauch. Der Kleine Landrat hat beschlossen, den Start des winterlichen Baustopps vom 15. Dezember auf den 23. Dezember 2026 zu verschieben. Dieses Datum ist allgemeingültig und erlaubt somit allen privaten und öffentlichen Bauherrschaften die Bauarbeiten bis einschliesslich dem Dienstag, 22. Dezember 2026 weiterzuführen. Die tageszeitlichen Einschränkungen gelten weiterhin unvermindert. Das bedeutet, dass der Baustellenbetrieb nur zwischen 7.30 und 12.00 Uhr sowie zwischen 13.30 und 19.00 Uhr erlaubt ist.
Zugehörige Objekte
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| Handel & Gewerbe |
