Taxi
Für individuelle Transportdienstleistungen stehen Taxidienste zur Verfügung. An den Taxistandplätzen bei den Bahnhöfen Davos Dorf und Davos Platz können tagsüber in der Regel dienstbereite Taxis angetroffen werden. Ab Mitternacht gilt zudem auch die Bushaltestelle «Schatzalpbahn» (Fahrtrichtung Davos Platz) als Taxistandplatz.
Das Taxigesetz regelt den gewerbsmässigen Personen- und Gepäcktransport mit Motorfahrzeugen ohne feste Route oder Fahrplan. Wer auf Gemeindegebiet einen Taxibetrieb führen will, benötigt eine Betriebsbewilligung (Taxibewilligung), die auf schriftliches Gesuch hin vom Kleinen Landrat (Exekutive der Gemeinde Davos) erteilt wird. Die Inhaberinnen und Inhaber einer Betriebsbewilligung sind verpflichtet, für einen sicheren und einwandfreien Taxibetrieb und die Einhaltung der Vorschriften zum Taxiwesen zu sorgen. Sie sind zudem dafür verantwortlich, dass in ihrem Betrieb nur Taxilenkerinnen oder Taxilenker beschäftigt werden, welche die gesetzlichen Bedingungen erfüllen. Sie haben das Fahrpersonal über die gesetzlichen Rechte und Pflichten zu instruieren und die Einhaltung der Vorschriften zu überwachen.
Gotschna Taxi
Landstrasse 214, 7250 Klosters
081 420 20 20 | info@gotschnataxi.ch | gotschnataxi.ch
Luigi Taxi
Promenade 109, 7270 Davos
079 218 30 70
Zugehörige Objekte
Nummer | Name | Stand am |
---|---|---|
33.1 | Taxigesetz der Gemeinde Davos | 1. Juni 2023 |
33.11 | Merkblatt betreffend die Pflichten des Taxilenkers in der Landschaft Davos | 19. März 1981 |