Integration & Migration
Willkommen in Davos. Sie sind vom Ausland nach Davos eingewandert und benötigen Informationen, um sich hier zurechtzufinden?
Die Website der Gemeinde Davos bietet Ihnen die nötigen Informationen, unter anderem mit Broschüren in deutscher, englischer und portugiesischer Sprache. Darin sind die wichtigsten Informationen zum Leben und Arbeiten enthalten, damit Sie sich orientieren können und sich hier bei uns möglichst schnell wohl fühlen.
Es ist unser Anliegen, dass Sie sich im Alltag rasch selbstständig zurechtfinden und die verschiedenen Integrationsangebote kennenlernen. Auch ist es uns wichtig, das gegenseitige Verständnis zwischen der schweizerischen und der ausländischen Wohnbevölkerung zu fördern, damit das Zusammenleben der verschiedenen Bevölkerungsgruppen in gegenseitiger Achtung und Toleranz gelebt wird.
Wenn Sie Fragen haben, zögern Sie nicht und lassen Sie sich von der Einwohnerkontrolle informieren oder vom Sozialdienst beraten.
Einbürgerung
Ausländerinnen und Ausländer können das Schweizer Bürgerrecht erwerben, wenn sie die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen. Für Information und Beratung sowie das entsprechende Gesuch ist das Amt für Migration und Zivilrecht Graubünden zuständig. Nach einer formellen Vorprüfung leitet das Amt das Gesuch mit den Akten an die Bürgergemeinde weiter. Diese trifft die Erhebungen, welche für die Beurteilung der Einbürgerungsvoraussetzungen notwendig sind, und führt ein persönliches Gespräch mit der einbürgerungswilligen Person durch.
Über die Zusicherung oder Verweigerung des Gemeindebürgerrechts entscheidet der Bürgerrat. Der Entscheid wird zusammen mit den Akten dem kantonalen Amt übermittelt, welches bei Vorliegen sämtlicher Einbürgerungsvoraussetzungen die eidgenössische Einbürgerungsbewilligung beim Bundesamt für Migration beantragt. Die Einbürgerung bzw. der Erwerb des Schweizer, des Kantons- und des Gemeindebürgerrechts findet statt, wenn die zuständigen Instanzen von Gemeinde, Kanton und Bund positiv entschieden haben.
Bündner Bürgerinnen und Bürger, die das Gemeindebürgerrecht erwerben möchten, und Schweizer Bürgerinnen und Bürger, die das Kantons- und das Gemeindebürgerrecht erwerben möchten, wenden sich für Information und Beratung sowie mit dem entsprechenden Gesuch direkt an die Bürgergemeinde.
Einbürgerung
Über die Zusicherung oder Verweigerung des Gemeindebürgerrechts entscheidet der Bürgerrat. Der Entscheid wird zusammen mit den Akten dem kantonalen Amt übermittelt, welches bei Vorliegen sämtlicher Einbürgerungsvoraussetzungen die eidgenössische Einbürgerungsbewilligung beim Bundesamt für Migration beantragt. Die Einbürgerung bzw. der Erwerb des Schweizer, des Kantons- und des Gemeinde-Bürgerrechts findet statt, wenn die zuständigen Instanzen von Gemeinde, Kanton und Bund positiv entschieden haben.
Zu den Webseiten des Amts für Migration und Zivilrecht des Kantons Graubünden
Bündner Bürger, die das Gemeindebürgerrecht erwerben möchten, und Schweizer Bürger, die das Kantons- und das Gemeindebürgerrecht erwerben möchten, wenden sich für Information und Beratung sowie das entsprechende Gesuch direkt an die Bürgergemeinde.
Zuständiges Amt: Bürgergemeinde
Zugehörige Objekte
Nummer | Name | Stand am |
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16 | Statuten der Bürgergemeinde Davos | 28. Mai 2018 |
16.1 | Einbürgerungsgesetz der Gemeinde Davos | 28. Juni 2018 |
16.10 | Verordnung zum Einbürgerungsgesetz der Gemeinde Davos | 28. Juni 2018 |
Name | Beschreibung |
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Name | Download |
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