Sinn und Zweck des Schlichtungsverfahrens ist einerseits die Versöhnung der Parteien und andererseits die Entlastung der Gerichte. Im Kanton Graubünden gibt es in jeder der elf Regionen ein Vermittleramt sowie eine Schlichtungsbehörde für Mietsachen. Letztere sind für Streitigkeiten aus Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen zuständig. Die Schlichtungsbehörde für Mietsachen führt einen Beratungsdienst. Dieser erteilt kostenlose Rechtsberatung. Weitere Informationen sind auf dem Justizportal Graubünden zu finden (www.justiz-gr.ch).

Vermittleramt Prättigau/Davos
Schlichtungsbehörde für Mietsachen Prättigau/Davos

Talstrasse 10a
7250 Klosters
Tel. 081 257 01 81

 

Telefonischer Beratungsdienst in Mietsachen

Guyan + Co. AG
Promenade 74
7270 Davos Platz
Tel. 081 415 40 88