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Vor über drei Jahren hat die Davoser Stimmbevölkerung mit grosser Mehrheit einem ganzjährigen Feuerwerksverbot zugestimmt. Verboten ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern wie auch das Steigenlassen von Himmelslaternen. Das Verbot gilt auch am Nationalfeiertag am ersten August. Zuwiderhandlungen gegen dieses Verbot werden mit einer Strafe von bis zu 5000 Franken gebüsst. Da Unwissenheit nicht vor Strafe schützt sind Hotelbetreibende und Ferienwohnungsvermietende aufgefordert, ihre Gäste über das Feuerwerksverbot zu informieren.
Soweit kein Lärm produziert wird, sind Tischfeuerwerke, Wunderkerzen, bengalische Feuer, römische Lichter, Vulkane, Fackeln oder Höhenfeuer erlaubt. Auch lärmfreie Feuer-, Laser- oder Lichtshows sind zulässig.
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