17. Februar 2025
Seit dem 1. Oktober 2024 ist in der Schweiz das neue Tabakproduktegesetz in Kraft. Damit dürfen Zigaretten sowie auch alle anderen Tabakprodukte nur noch an Personen ab 18 Jahren verkauft werden. Das gilt insbesondere auch für E-Zigaretten. Auch die Bewerbung von Tabakprodukten wird stärker reglementiert. Kinder und Jugendliche reagieren besonders sensibel auf Substanzen – je früher sie den Konsum beginnen, desto höher das Suchtpotential. Das neue Gesetz schützt Jugendliche noch wirksamer. Es sieht auch vor, dass die Altersbeschränkung an den Verkaufsstellen sichtbar kommuniziert werden muss. Die passenden Plakate können kostenlos bestellt werden.

Die Suchtberatung der Gemeinde Davos bietet Unterstützung im Umgang mit Tabakprodukten und weiteren stoffgebundenen Suchtproblemen und genauso bei Verhaltenssüchten. Die Beratung richtet sich nicht nur an Betroffene, sondern auch an das Umfeld.

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Plakat: Jugendschutz ist wichtig

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