4. März 2025
In Schutzräumen – umgangssprachlich oft Luftschutzkeller genannt – kann sich die Bevölkerung bei bewaffneten Konflikten aber auch bei natur- oder zivilisationsbedingten Katastrophen in Sicherheit bringen. In der Schweiz wird jeder Einwohnerin und jedem Einwohner ein Schutzplatz zugewiesen. Es ist darum wichtig, dass genügend Schutzplätze zur Verfügung stehen. Das wird mit der so genannten Schutzraumbaupflicht erreicht: beim Bau von Wohnhäusern muss ab 38 Zimmern obligatorisch auch ein Schutzraum gebaut werden. Falls der Deckungsgrad in einem Gebiet 120 Prozent überschreitet, kann ein Bauherr auf den Bau von Schutzräumen verzichten und stattdessen eine Ersatzabgabe bezahlen.

Das kantonale Amt für Militär und Zivilschutz hat der Gemeinde Davos mitgeteilt, dass mit Ausnahme von Davos Wiesen alle Ortsteile unterhalb der Schwelle von 120 Prozent liegen. Das bedeutet, dass Wohnhäuser mit 38 oder mehr Zimmern zwingend einen Schutzraum vorweisen müssen. Eine Ersatzabgabe ist somit nur bei Neubauten in Wiesen zulässig.