Informationen zur Schutzraumbaupflicht
Das kantonale Amt für Militär und Zivilschutz hat der Gemeinde Davos mitgeteilt, dass mit Ausnahme von Davos Wiesen alle Ortsteile unterhalb der Schwelle von 120 Prozent liegen. Das bedeutet, dass Wohnhäuser mit 38 oder mehr Zimmern zwingend einen Schutzraum vorweisen müssen. Eine Ersatzabgabe ist somit nur bei Neubauten in Wiesen zulässig.