Rückblick auf das Abstimmungsgeschehen
Am vergangenen Wochenende kamen in Davos lediglich 2 eidgenössische Vorlagen zur Abstimmung (keine kantonalen und keine kommunalen Vorlagen). Die Ergebnisse in Davos sind also bloss Teilergebnisse. Sie gehen ein in das kantonale Ergebnis, und danach wird das eidgenössische Ergebnis aus der Addition aller kantonalen Ergebnisse berechnet. Auch wenn es sich bei den Davoser Zahlen also nur um ein kleines Teilergebnis zum eidgenössischen Ganzen handelt, liefern diese Zahlen dennoch für Davos spannende Erkenntnisse.
| Gemeinde Davos | Stimmberechtigte | an Abstimmung teilgenommen | Stimmbeteiligung |
|---|---|---|---|
| Brieflich + Urne | 6243 | 3049 | 48,8 % |
| E-Voter | 383 | 317 | 82,8 % |
| Gesamt | 6626 | 3366 | 50,8 % |
E-Voter wird nur, wer sich vorgängig zu E-Voting anmeldet. Da die Anmeldung zum E-Voting nur wirklich Personen interessiert, die dann später auch tatsächlich abstimmen und wählen wollen, ist die erhöhte Stimmbeteiligung bei den E-Votern logisch, in der Höhe jedoch sehr eindrücklich.
Interessant war auch die Frage, wie sich die E-Voter zur aktuellen Abstimmungsvorlage betreffend E-ID äussern werden, ob es konkret zu einer anderen Beurteilung kommt wie bei den Briefwählenden.
| Gemeinde Davos | Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | alle Stimmen | Ja-Anteil |
|---|---|---|---|---|
| Brieflich + Urne | 1482 | 1531 | 3013 | 49,2 % |
| E-Voter | 256 | 60 | 316 | 81,0 % |
| Gesamt | 1738 | 1591 | 3329 | 52,2 % |
Wer nun aber glaubt, bei den E-Votern handelt es sich vornehmlich um junge, technik-affine Personen, der täuscht sich. Sehr viele ältere und alte Personen haben sich in Davos als E-Voter eintragen lassen. Leider kann uns das System zur Altersverteilung der E-Voter keine Angaben machen.
Ungültige Stimmzettel
Wiederum gab es nur sehr wenige ungültige Stimmzettel. Die meisten davon wurden ungültig erklärt, weil sie einen horizontalen Strich enthielten, der zum Ausdruck brachte, dass hier auf eine Stimmabgabe Ja oder Nein verzichtet wurde. Da nur wirklich leere Stimmzettel als "leer" gelten dürfen, zählen Stimmzettel mit Strichen zu den ungültigen.
2 Stimmrechtsausweise der brieflich Abstimmenden waren nicht unterzeichnet. Damit waren alle mit diesen Stimmrechtsausweisen eingereichten Stimmzettel ungültig. Eine Person reichte zwar einen unterzeichneten Stimmrechtsausweis ein, aber vergass, auch Stimmzettel beizulegen.
8 Stimmbürgerinnen und Stimmbürger reichten ihre Abstimmungsunterlagen zu spät via Gemeindebriefkasten ein. Diese fanden somit keinen Eingang in die Volksabstimmung und in die Auswertung. Die Bestimmungen zu Volksabstimmungen sind sehr präzise verfasst und sind genau einzuhalten. Wer nach dem offiziellen Eingabeschluss (in Davos: Sonntag, 11:00 Uhr) sein Stimmmaterial abgibt, kann leider für die Volksabstimmung nicht mehr berücksichtigt werden. Dieses Abstimmungsmaterial erscheint in keiner Abstimmungsstatistik.
E-Voter können nicht ungültig abstimmen. Die Programmierung verhindert ungültige Eingaben. Einzelne E-Voter, die Probleme hatten, ins Abstimmungssystem zu gelangen, wurden in der Gemeindekanzlei beraten. Die Handhabung des elektronischen Abstimmens wurde zwar grossmehrheitlich als sehr einfach, übersichtlich und schnell gerühmt, in wenigen Einzelfällen braucht es aber noch etwas Eingewöhnung. Eine Person konnte nicht ins Abstimmungssystem gelangen, weil ein neues Tablet-Produkt mit einer neuen Safari-Version zum Einsatz gelangte. Das Abstimmen auf einem anderen Gerät verlief aber ohne Probleme. Der kantonale Systemtechniker (der Standeskanzlei Graubünden) wurde informiert.
