Planungszone zum Schutz von Erstwohnungen wird aktualisiert
Der Kleine Landrat möchte den Verlust von Erstwohnungen in altrechtlichen Gebäuden wirksam reduzieren und hat dafür eine Revision des kommunalen Zweitwohnungsgesetzes erarbeitet. Damit es nicht bereits vor der Gesetzesrevision zu vermehrten Umnutzungen kommt, hat der Kleine Landrat eine Planungszone erlassen und am 27. Juni 2025 publiziert.
Im September 2025 wurde eine von 835 stimmberechtigten Personen unterzeichnete Volksinitiative eingereicht und ist formell zustande gekommen. Das Volksbegehren zielt auf die gleiche Problematik, fordert allerdings weitergehende Einschränkungen, als die vom Kleinen Landrat erarbeitete Gesetzesrevision. Zur Wahrung der Volksrechte ist eine Aktualisierung der Planungszone notwendig. Der Kleine Landrat hat darum formell die bestehende Planungszone aufgehoben und gleichzeitig eine neue aktualisierte Planungszone erlassen. Auch mit der neuen Planungszone sind Bauvorhaben weiterhin möglich, sie müssen jedoch den angedachten neuen Regelungen entsprechen. Weiterhin kann der Kleine Landrat zudem Ausnahmen genehmigen, wenn ein Bauprojekt eine grosse Anzahl neuer Erstwohnungen vorsieht.
Die Planungszone wird vorerst für ein Jahr erlassen und soll aufgehoben werden, sobald die Entscheidfindung über die Revision des kommunalen Zweitwohnungsgesetzes und der erwähnten Volksinitiative abgeschlossen ist. Der Kleine Landrat möchte diese Entscheidung rasch herbeiführen.
