Schnee von Privatgrundstücken muss korrekt deponiert werden
Das nachträgliche Einbringen von Schnee aus privaten Grundstücken auf öffentliche Strassen oder Trottoirs führt häufig zu Schneewällen und Unebenheiten. Diese beeinträchtigen den Verkehrsfluss, stellen ein Sicherheitsrisiko für Fussgängerinnen und Fussgänger sowie für Fahrzeuge dar und erfordern zusätzliche Einsätze des Werkdienstes. Dadurch wird die Schneeräumung erschwert, die Qualität der Strassen- und Trottoirverhältnisse verschlechtert und es können unnötige Mehrkosten entstehen, da die Gemeinde mehrfach ausrücken muss.
Eigentümerinnen und Eigentümer mit einem gültigen Schneeabfuhrvertrag mit der Gemeinde sind berechtigt, den Schnee gemäss den vertraglichen Bestimmungen der gemeindlichen Schneemade beizugeben. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass sich die öffentliche Schneeräumung aktuell im Gang befindet. Diese erfolgt in der Regel ab einer Neuschneemenge von etwa 8–10 cm. Ist die öffentliche Schneeabfuhr bereits abgeschlossen, muss der anfallende Schnee zwingend auf dem eigenen Grundstück deponiert oder – falls erforderlich – durch ein privates Unternehmen abgeführt werden.
Der Gemeinde ist bewusst, dass es nicht immer einfach ist zu erkennen, ob und in welchem Umfang die öffentliche Schneeräumung durchgeführt wird. Um hier mehr Klarheit zu schaffen, wurde per sofort ein zusätzlicher Kommunikationskanal eingerichtet. Dieser informiert bei Schneefall darüber, welche Schneeräumungsvariante zur Anwendung kommt (vollständige Schneeräumung, reduzierte oder zeitlich verzögerte Schneeräumung oder keine Schneeräumung gemäss politischem Beschluss zum eingeschränkten Winterdienst).
Private Anliegerinnen und Anlieger an Gemeindestrassen, die über einen gültigen Schneeabfuhrvertrag verfügen – ebenso wie von ihnen beauftragte Unternehmen und Hauswartungspersonal – können sich bei Interesse für diesen Kommunikationskanal anmelden. Wir bitten in diesem Fall um eine schriftliche Anfrage per E-Mail an werkbetrieb@davos.gr.ch mit folgenden Angaben:
- Name der Person oder des Unternehmens, das die Arbeiten ausführt
- Handynummer, an welche die Informationen gesendet werden sollen
- Kopie des gültigen Schneeabfuhrvertrags
Die Gemeinde appelliert an alle Bewohnerinnen und Bewohner, die geltenden Vorschriften einzuhalten und durch umsichtiges Verhalten zu einer effizienten, sicheren und kostenschonenden Schneeräumung beizutragen. Mit gegenseitiger Rücksichtnahme leisten alle gemeinsam einen wichtigen Beitrag zu gut befahrbaren Strassen und sicheren Trottoirs während der Wintermonate.
