1. April 2026
Während den WEF-Jahrestreffen werden viele temporäre Bauten erstellt und bestehende Lokalitäten umgenutzt. In den vergangenen Jahren nahm die Zahl solcher Bauprojekte laufend zu, was negative Auswirkungen auf die Sicherheit und den Verkehrsfluss hat. Der Kleine Landrat will die Anzahl der temporären Bauprojekte begrenzen und legt neu eine Obergrenze fest. Auch darüber hinaus werden auf das kommenden WEF-Jahrestreffen diverse Verschärfungen eingeführt.

Für das WEF-Jahrestreffen 2026 wurden zusätzlich zu den WEF-eigenen Bauten 132 Projekte mit mittleren oder grossen Bautätigkeiten erstellt. Diese Zahl wurde in den vergangenen Jahren immer grösser und ist gegenüber dem WEF 2025 nochmals um rund 10 Prozent angestiegen. Die temporären Bauprojekte ziehen eine Vielzahl von zusätzlichen Gästen an und benötigen Personal für den Betrieb. Als Folge davon kommt es zu mehr Verkehr und die ohnehin bestehende Knappheit bei Unterkünften wird weiter verschärft. Auch die Sicherheit wird zunehmend beeinträchtigt, weil systematische Kontrollen wie beispielsweise beim Brandschutz immer mehr personelle Ressourcen benötigen. Trotz Sondereffort können nicht beliebig viele Projekte in kurzer Zeit mit der notwendigen Sorgfalt überprüft werden. Es wird aufgrund der zahlreichen Veranstaltungen zunehmend schwieriger, die Rettungsachsen für die Feuerwehr und andere Blaulichtorganisationen freizuhalten.

 

Abgestuftes Vorgehen

In den letzten Jahren hat die Gemeinde Davos zusammen mit Partnern verschiedene Massnahmen ergriffen, um die Situation zu verbessern. Dazu gehören die Shuttle-Züge der Rhätischen Bahn, welche sehr zuverlässig und pünktlich verkehren. Mit dem Drei-Phasen-Modell für Auf- und Abbau konnte der Verkehrsfluss in der Auf- und Abbauzeit stark verbessert werden. Die Hauptferienwochen wurden sogar vollständig vom WEF-Verkehr befreit. Mit der Endnutzerregelung wurde auch direkt bei den temporären Bauprojekten angesetzt – jedoch nur mit vorübergehender Wirkung. Nachdem die Anzahl der Temporärbauten im ersten Jahr nach der Einführung der neuen Regelung stabil blieb, ist sie seither wieder steigend. Es ist offenkundig, dass die Anzahl der temporären Bauprojekte nur mit einer Obergrenze wirksam reduziert werden kann.

Mit der Kontingentierung der temporären Bauprojekte greift die Gemeinde Davos zu einem gewissen Grad in die Wirtschaftsfreiheit ein. Angesichts der grossen negativen Begleiterscheinungen erachtet der Kleine Landrat dies aber als zulässig. Insbesondere auch weil die milderen Massnahmen der vergangenen Jahre nicht die erwünschte Wirkung erzielt haben. Auch bei der Obergrenze will der Kleine Landrat zuerst eine eher milde Variante anwenden und diese dann zunehmend verschärfen, bis der Zielzustand erreicht wird. Die Kontingentierung für das WEF-Jahrestreffen 2027 setzt direkt bei den grössten Problemfeldern an und wirkt dort, wo eine Entlastung am meisten benötigt wird. Eine Reduktion der Anzahl Projekte wird nur in den sehr stark belasteten Zonen angeordnet. Bei den übrigen Zonen wird die bestehende Anzahl Projekte eingefroren und damit eine zusätzliche Steigerung unterbunden. Reine Reklame- sowie WEF-notwendige-Projekte werden von der Kontingentierung ausgenommen. Dazu gehören beispielsweise sicherheitsrelevante Bauten der Kantonspolizei. Auch Lagerzelte oder Lagercontainer werden nicht kontingentiert.

 

Zweistufige Selektion

Die Obergrenze greift, wenn für das WEF-Jahrestreffen 2027 mehr als 125 Gesuche eingereicht werden. In diesem Fall werden die einzelnen Gesuche nach einem Punktesystem beurteilt. Im ersten Schritt werden Vollständigkeit, Endnutzer und Zeitpunkt der Eingabe bewertet. Zudem gibt es «Strafpunkte», wenn Projekte in den Vorjahren aufgrund von Fehlverhalten gebüsst wurden. Bei Punktegleichheit werden die Gesuche im zweiten Schritt mit Blick auf die Nachhaltigkeit und Innovation, die Beanspruchung des öffentlichen Grundes sowie der Fläche für das Ein- und Aussteigen der Gäste analysiert. Gibt es auch nach der zweiten Beurteilungsrunde einen Punktegleichstand, so entscheidet das Los.

 

Weitere Verschärfungen

Neben der Kontingentierung hat der Kleine Landrat auch weitere Verschärfungen beschlossen. So werden Temporärbauten auf maximal zwei Stockwerke begrenzt. Bei der Endnutzerregelung werden Medienkonzerne künftig ausgeschlossen, weil es diesbezüglich wiederholt zu Missbräuchen gekommen ist. Bei Projekten von NGOs und Bildungseinrichtungen werden die Kontrollen intensiviert, damit die Endnutzerregelung nicht missbräuchlich umgangen werden kann. Der Arkadenplatz bleibt zukünftig frei von temporären Bauprojekten. Der zentrale Platz wird lediglich von Food-Trucks benützt, um damit ein stark nachgefragtes Gastroangebot für Einheimische und Gäste zu schaffen. Wie bereits bisher kann verantwortlichen Personen bei schweren Verstössen im Folgejahr eine Bewilligung verweigert werden. Diese Regelung wird weiter präzisiert, um Schlupflöcher zu schliessen. Neu werden auch die Eigentümer der Lokalitäten stärker in die Pflicht genommen.

Der Kleine Landrat ist überzeugt, dass die negativen Begleiterscheinungen mit diesem Massnahmen-Mix weiter reduziert werden können. Zudem hat die Gemeinde Davos mit der Obergrenze eine Stellschraube, welche sie in den kommenden Jahren stückweise anziehen kann. Die Problemsituation rund um die WEF-Jahrestreffen ist komplex und vielschichtig, weshalb auch die Lösungswege entsprechend ausgestaltet werden müssen.

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