Ersatzwahl für ein Mitglied des Kleinen Landrats
Der Kleine Landrat beschloss, die erforderliche Ersatzwahl am 27. September 2026 durchzuführen. Wählbar sind Schweizer Bürgerinnen und Bürger, die das 18. Altersjahr vollendet haben, in der Gemeinde Wohnsitz haben und nicht aufgrund dauernder Urteilsunfähigkeit unter umfassender Beistandschaft stehen oder durch eine vorsorgebeauftragte Person umfassend vertreten werden. Für Personen, die sich zur Wahl stellen wollen, ist vorgängig zur Wahl eine amtliche Anmeldung notwendig.
Diese Termine sind dabei genau zu beachten:
Zum 1. Wahlgang
- 19.06.2026 – Amtliche Ausschreibung der Ersatzwahl in den Kleinen Landrat in der Davoser Zeitung und auf den Gemeindewebseiten.
- 27.07.2026 – Einreichung von Wahlvorschlägen bei der Gemeindekanzlei (kanzlei@gemeindedavos.ch). Der Wahlvorschlag muss Familien- und Vornamen, Geburtsdatum und Wohnadresse der vorgeschlagenen Person angeben. Die vorgeschlagene Person muss auf dem Wahlvorschlag schriftlich mit Unterschrift bestätigen, dass sie der Kandidatur zustimmt. Der Wahlvorschlag muss von 5 Stimmberechtigten mit Wohnsitz in der Gemeinde Davos handschriftlich unterzeichnet sein. Es ist das offizielle Anmeldeformular zu verwenden, das bei der Gemeindekanzlei erhältlich ist.
- 31.07.2026 – Rückzug des Wahlvorschlags bis zu diesem Tag möglich.
- 04.08.2026 – Veröffentlichung der Namen der kandidierenden Personen in der Davoser Zeitung und auf den Gemeindewebseiten.
- 27.09.2026 – Volksabstimmung und Ersatzwahl in den Kleinen Landrat, 1. Wahlgang.
Zum allfälligen 2. Wahlgang
- 28.09.2026 – Einreichung von Wahlvorschlägen für den 2. Wahlgang bei der Gemeindekanzlei (kanzlei@gemeindedavos.ch). Neue Kandidaturen sind zulässig. Die Anforderungen entsprechen denjenigen des 1. Wahlgangs. Es ist das offizielle Anmeldeformular zu verwenden, das bei der Gemeindekanzlei erhältlich ist.
- 02.10.2026 – Rückzug des Wahlvorschlags bis zu diesem Tag möglich.
- 06.10.2026 – Veröffentlichung der Namen der kandidierenden Personen in der Davoser Zeitung und auf den Gemeindewebseiten.
- 29.11.2026 – Volksabstimmung und Ersatzwahl in den Kleinen Landrat, 2. Wahlgang.
Im 1. Wahlgang ist gewählt, wer das absolute Mehr erreicht und zugleich die meisten Stimmen erhalten hat. Beim 2. Wahlgang zählt nur noch die höchste Stimmenzahl. Die neu gewählte Person tritt ihr Amt am 1. Januar 2027 an.
