15. Oktober 2026
Eine 3,5-Zimmer-Wohnung ab 1700 Franken? Die finanzielle Wohnraumförderung der Gemeinde Davos macht das möglich. Neben eigenen Neubauten, raumplanerischen Anreizen, regulatorischen Begrenzungen und Baurechtsabgaben ist die finanzielle Wohnraumförderung eine zentrale Massnahme der Davoser Wohnraumstrategie. Damit wurden bereits 47 Erstwohnungen gefördert. Für 30 weitere Wohnungen laufen Gespräche.

Mit dem Fonds für Erstwohnungen und Gewerbe kann die Gemeinde Davos bezahlbaren Wohn- und Gewerberaum für die einheimische Bevölkerung mit finanziellen Beiträgen unterstützen. Damit sinken die Nettokosten und folgerichtig können die Mieten gesenkt werden. Bei geförderten Objekten wird darauf geachtet, dass Mieten resultieren, welche sich die grosse Mehrzahl der Davoser Haushalte leisten können. Die Mieten werden in einem Belegungsreglement festgehalten, das zudem Vorgaben zur Minimalbelegung und zum Umgang mit Einkommenslimiten enthalten muss.

 

Bereits 47 Mietwohnungen gefördert

Der Kleine Landrat hat das Fondsreglement 2025 angepasst, damit die bestehenden und künftigen Fördermittel gezielt wirken können. Die Gemeinde hat seither vier Bauprojekte mit insgesamt 47 Erstwohnungen unterstützt. Gefördert wird sowohl der Neubau wie auch der Erhalt von Mietwohnungen für Ortsansässige. Der Förderbeitrag pro Projekt variiert dabei stark und ist abhängig vom konkreten Vorhaben. Der tiefste Unterstützungsbeitrag liegt bei gerade mal 62’000 Franken, der höchste bei 2,4 Millionen Franken.

 

Bezahlbare Mietpreise

Die geförderten Wohnungen sind für breite Bevölkerungskreise erschwinglich. 3,5-Zimmer-Wohnungen werden beispielsweise im Bereich zwischen 1’700 und 2’000 Franken pro Monat angeboten. Bei 4,5-Zimmer-Wohnungen bewegt sich die Miete zwischen 1’950 und 2’200 Franken. Die Mieten liegen damit rund 15 bis 20 Prozent unter den Marktmieten. Innerhalb eines geförderten Objektes können einzelne Mieten über diesen Werten liegen. In der Gesamtsumme aller Wohnungen müssen die Richtwerte gemäss Fondsreglement jedoch eingehalten werden. So entsteht Spielraum für eine soziale Durchmischung.

 

Weitere Interessenten

Die aktive Wohnraumförderung zeigt also erste Wirkung. Bei den Geförderten handelt es sich sowohl um gemeinnützige Trägerschaften wie Genossenschaften oder Stiftungen als auch um Privatpersonen. Sämtliche Bauarbeiten sind gestartet und die Wohnungen werden dieses oder spätestens nächstes Jahr für die Davoser Bevölkerung zur Verfügung stehen. Der Kleine Landrat ist über die Entwicklung sehr erfreut und bearbeitet bereits weitere Anfragen, mit denen 30 weitere Wohnungen gefördert werden können. Die finanzielle Wohnraumförderung kann ihre Wirkung also wunschgemäss entfalten. Das bedingt jedoch, dass die notwendigen Finanzmittel auch in Zukunft vorhanden sind. Die langfristige substanzielle Finanzierung der Wohnraumförderung kann mit dem Wohnungskompromiss gesichert werden.

 

Ausgewogener Massnahmen-Mix

Die finanzielle Wohnraumförderung ist ein wichtiger Teil der Davoser Wohnraumstrategie, mit der seit 2023 fast 500 neue Erstwohnungen auf den Weg gebracht wurden. Die Stimmbevölkerung hat sich in fünf Volksabstimmungen zur Wohnraumstrategie geäussert und den eingeschlagenen Weg jeweils mit deutlichen Mehrheiten bestätigt. Auch der Wohnungskompromiss ist ein wesentlicher Teil der Wohnraumstrategie. Er dämmt einerseits den Verlust von Erstwohnraum massvoll ein. Andererseits ist die neue Ersatzabgabe das zentrale Finanzierungsinstrument der finanziellen Wohnraumförderung. Mit diesen Mitteln kann die etablierte und erfolgreiche Förderung finanziert werden, ohne den allgemeinen Haushalt und damit die Steuerzahlenden zusätzlich zu belasten.

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