Hunde
Tierhaltung
Tiere sind artgerecht und so zu halten, dass niemand in unzumutbarer Weise belästigt wird und weder Menschen, noch andere Tiere oder Dinge gefährdet werden.
Meldepflicht
Jeder Hund muss von den Hundehalter:innen innerhalb von 14 Tagen beim Ordnungsamt gemeldet werden. Bei einem Besitzerwechsel sind die Hundehalter:innen zur Meldung verpflichtet. Die Gebührenpflicht beginnt ab einem Hundealter von vier Monaten.
Hundetaxe
Wer einen Hund besitzt, hat eine Taxe zu entrichten. Die Hundetaxe je Hund beträgt CHF 120.- pro Jahr, für jeden weiteren Hund CHF 240.-. Für besondere Funktionen ausgebildete und anerkannte Hunde sind von der Taxe befreit. Die Gemeinde Davos legt die Einzelheiten fest.
Bei der Anmeldung von Hunden müssen Ersthundebesitzer:innen bei der Gemeinde ein Konto bei der AMICUS-Datenbank erstellen lassen. Bei der Registrierung muss der Impfausweis vorgewiesen werden. Hundehalter:innen, welche bereits einen Hund in der Schweiz besitzen oder besessen haben, verfügen bereits über ein bestehendes Konto.
Webseite Amt für Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit Graubünden
Zugehörige Objekte
Name | |||
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Gemeindegesetz über das Halten von Hunden | Download | 0 | Gemeindegesetz über das Halten von Hunden |
Verordnung zum Gemeindegesetz über das Halten von Hunden | Download | 1 | Verordnung zum Gemeindegesetz über das Halten von Hunden |
Name | Telefon | Kontakt |
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Sicherheitsdienste | 081 414 30 30 | ora@davos.gr.ch |