Fahrbewilligungen Dischma, Sertig, Wiesen
Ausnahmebewilligung Wintersperre Dischma (PKW)
Die Zufahrt ins Dischmatal ist jeweils vom 20. Dezember bis 31. März von 10:30 bis 14:30 Uhr nur mit einer Spezialbewilligung gestattet.
Bewilligt werden nur Fahrten des ortsgebundenen Talverkehrs für Personen mit direktem Bezug zum Dischma (Anwohner:innen, Arbeiter:innen und Feriengäste) sowie Fahrten des öffentlichen Verkehrs und Notfallfahrten.
Berechtigte Personen können ab Ende November den Saisonbewilligungssticker beim Ordnungsamt beziehen. Feriengäste erhalten beim Ordnungsamt und bei der Kantonspolizei (Samstag/Sonntag) eine Tages- oder Wochenbewilligung beim Vorzeigen Ihres Mietvertrags. Bei der Abholung von Bewilligungen müssen die Ferienadresse und das KFZ-Kontrollschild angegeben werden.
Für den restlichen Verkehr gelten die Sperrzeiten gemäss Publikation und Beschilderung.
Ausnahmebewilligungen Sertig (Car/LKW)
Personentransporte
- Tagsüber werden höchstens zwei und zwischen 21:00 und 06:30 Uhr (ausserhalb des VBD-Fahrplans) höchstens vier Bewilligungen erteilt.
- Das Zeitfenster für die Hin- und Rückfahrt ist mit dem Ordnungsamt festzulegen.
- Tagsüber dürfen keine Gesellschaftswagen auf dem Bus-Wendeplatz abgestellt werden.
- Das Höchstgewicht darf maximal 20 Tonnen und die Maximalbreite höchstens 2.55 Meter betragen.
- Die Kosten für eine Ausnahmebewilligung betragen CHF 100.00.
Ausnahmebewilligungen für Materialtransporte mit Lastwagen
- Das Zeitfenster für die Hin- und Rückfahrt ist mit dem Ordnungsamt festzulegen.
- Das Höchstgewicht darf maximal 20 Tonnen betragen.
- Die Bewilligungen erteilt das Ordnungsamt.
- Für die Ausnahmebewilligung werden keine Kosten erhoben.
Kreuzungen mit Fahrzeugen
- Da die Bankette teilweise nicht genügend befestigt sind, darf für das Kreuzen mit anderen Fahrzeugen die Fahrbahn nicht verlassen werden.
Winterausrüstung
- Im Winter werden die Ausnahmebewilligungen nur erteilt, wenn die Fahrzeuge über die notwendige Winterausrüstung verfügen.
Ausnahmebewilligungen Wiesner Alp
Bewilligungen für die Zufahrt zur Wiesner Alp (Alpweg, Alpenschluochtweg, Alte Zügenstrasse) werden für die folgenden Fahrzeuge ausgestellt:
- Fahrzeuge von Grundeigentümer:innen, Pächter:innen und Mieter:innen für die Zufahrt zu ihren Liegenschaften
- Fahrzeuge von Lieferanten und von Berufsleuten zur Ausübung ihrer Erwerbstätigkeit auf der Alp
- Fahrzeuge im Dienste der Landwirtschaft auf der Alp Wiesen
Bewilligungsbefreit sind Polizei, Ordnungsamt, Feuerwehr, Krankenwagen und Alpungen, sofern diese tatsächlich mit der Alpbewirtschaftung in Zusammenhang stehen, sowie Transporte von erlegtem Schalenwild.
Für die Bewilligung werden die nachfolgenden Gebühren erhoben:
Jahresbewilligungen für nicht landwirtschaftliche Fahrzeuge: CHF 50.00
Jahresbewilligungen für landwirtschaftliche Fahrzeuge mit grünem Nummernschild: CHF 25.00
Tagesbewilligung für sämtliche Fahrzeuge: CHF 10.00. Die Tagesbewilligung gilt für eine Hin- und Rückfahrt. Sie ist ab Ausstellungsdatum maximal drei Tage gültig.
Die Bewilligung ist kennzeichengebunden und somit nicht übertragbar. Für den Bezug ist ein entsprechender Nachweis ist zu erbringen.
Ausnahmebewilligungen Suraver, Alvascheiner und Brienzer Alp (Alp Vedra & Alp Nova)
Bewilligungen für die Zufahrt zur Suraver, Alvascheiner und Brienzer Alp werden für die folgenden Fahrzeuge ausgestellt:
- Fahrzeuge von Grundeigentümer:innen, Pächter:innen und Mieter:innen für die Zufahrt zu ihren Liegenschaften
- Fahrzeuge von Lieferanten und von Berufsleuten zur Ausübung ihrer Erwerbstätigkeit auf der Alp
- Fahrzeuge im Dienste der Landwirtschaft auf der Alp Wiesen
Bewilligungsbefreit sind Polizei, Ordnungsamt, Feuerwehr, Krankenwagen und Alpungen, sofern diese tatsächlich mit der Alpbewirtschaftung in Zusammenhang stehen, sowie Transporte von erlegtem Schalenwild.
Für die Bewilligung werden die nachfolgenden Gebühren erhoben:
Jahresbewilligungen für nicht landwirtschaftliche Fahrzeuge: CHF 25.00
Jahresbewilligungen für landwirtschaftliche Fahrzeuge mit grünem Nummernschild: CHF 10.00
Tagesbewilligung für sämtliche Fahrzeuge: CHF 5.00. Die Tagesbewilligung gilt für eine Hin- und Rückfahrt. Sie ist ab Ausstellungsdatum maximal drei Tage gültig.
Die Bewilligung ist kennzeichengebunden und somit nicht übertragbar. Für den Bezug ist ein entsprechender Nachweis ist zu erbringen.
Alle Ausnahmebewilligungen können persönlich oder auch telefonisch / per E-Mail im Ordnungsamt bezogen werden.
Zugehörige Objekte
| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Sicherheitsdienste | 081 414 30 30 | ora@gemeindedavos.ch |
