Ausnahmebewilligung Wintersperre Dischma (PKW)

Die Zufahrt ins Dischmatal ist vom 20.12.23 bis 31.03.24 jeweils von 10.30 bis 14.30 Uhr nur mit einer Spezialbewilligung gestattet.

Bewilligt werden nur Fahrten des ortsgebundenen Talverkehrs für Anwohner:innen / Feriengäste / Mitarbeiter:innen, Bewirtschafter des öffentlichen Verkehrs sowie Notfallfahrten.

Berechtigte Personen können ab Ende November den Saison-Bewilligungssticker beim Ordnungsamt beziehen. Feriengäste erhalten beim Ordnungsamt und bei der Kantonspolizei GR (Samstag/Sonntag) eine Tagesbewilligung beim Vorzeigen Ihres Mietvertrags.

Beim Ordnungsamt sowie bei der Kantonspolizei GR muss die Adresse/Ferienadresse und das KFZ Nummernschild angegeben werden.

Für den restlichen Verkehr gelten die Sperrzeiten gemäss Publikation und Beschilderung.

 

Ausnahmebewilligungen Sertig (Car/LKW)

Personentransporte

  • Tagsüber werden höchstens zwei Bewilligungen erteilt. Das Zeitfenster für die Hin- und Rückfahrt ist mit dem Ordnungsamt festzulegen.
  • Ausserhalb des VBD-Fahrplanes zwischen 21.00 und 6.30 Uhr werden höchstens vier Bewilligungen erteilt.
  • Tagsüber dürfen keine Gesellschaftswagen auf dem VBD-Wendeplatz abgestellt werden.
  • Das Höchstgewicht darf maximal 20 Tonnen und die Maximalbreite höchstens  2.55 Meter betragen.
  • Die Kosten für eine Ausnahmebewilligung betragen CHF 100.00.

Ausnahmebewilligungen für Materialtransporte mit Lastwagen:

  • Das Zeitfenster für die Hin- und Rückfahrt ist mit dem Ordnungsamt festzulegen.
  • Das Höchstgewicht darf maximal 20 Tonnen betragen.
  • Die Bewilligungen erteilt das Ordnungsamt.
  • Für die Ausnahmebewilligung werden keine Kosten erhoben.

Kreuzungen mit Fahrzeugen:

  • Für Kreuzungen mit andern Fahrzeugen darf die Fahrbahn nicht verlassen werden, weil die Bankette teilweise nicht genügend befestigt sind.

Winterausrüstung:

  • Im Winter werden die Ausnahmebewilligungen nur erteilt, wenn die Fahrzeuge über die notwendige Winterausrüstung verfügen.

 

Ausnahmebewilligungen Wiesner Alp:

Polizei, Ordnungsamt, Feuerwehr, Krankenwagen und Alpungen, soweit diese tatsächlich mit deren Bewirtschaftung in Zusammenhang stehen, Transporte von erlegtem Schalenwild.

Ausnahmen für die bewilligungspflichtige Strassenbenützung:

  • Fahrzeuge von Grundeigentümern, Pächtern und Mietern für die Zufahrt zu ihren Liegenschaften.
  • Fahrzeuge von Lieferanten und von Berufsleuten zur Ausübung Ihrer  Erwerbstätigkeit auf der Alp.
  • Fahrzeuge behinderter Personen.
  • Fahrzeuge im Dienste der Landwirtschaft auf der Alp Wiesen.


Für die Bewilligung werden die nachfolgenden Gebühren erhoben:

Jahresbewilligungen für nicht landwirtschaftliche Fahrzeuge CHF 50.00.
Jahresbewilligungen für landwirtschaftliche Fahrzeuge mit grünem Nummernschild CHF 25.00.
Tagesbewilligung für sämtliche Fahrzeuge CHF 10.00.

Die Tagesbewilligung gilt für eine Hin- und Rückfahrt. Sie ist ab Ausstellungsdatum maximal drei Tage gültig.
Die Bewilligung ist nicht übertragbar und muss am Fahrzeug gut sichtbar angebracht werden.


Zuständiges Amt: Ordnungsamt

Wintersperre Dischma
Wintersperre Dischma

Zugehörige Objekte