Haben Sie einen Käufer für Ihre Eigentumswohnung gefunden und sich über den Preis geeinigt? Möchten Sie ein Einfamilienhaus erwerben? Erhalten Sie von der Bank einen Hypothekarkredit? Soll Ihr Kind bereits zu Lebzeiten Ihre Liegenschaft erhalten? Übernehmen Sie ein Grundstück aus einer Erbschaft? Benötigen Sie vom Nachbar ein Zufahrtsrecht?

Wir besprechen mit Ihnen die Möglichkeiten und erstellen den entsprechenden Vertragsentwurf. Sie können das Rechtsgeschäft bei uns beurkunden lassen und zur Eintragung ins Grundbuch anmelden.

Beispiele von Verträgen:

Kaufvertrag
Durch den Kaufvertrag verpflichtet sich der Verkäufer, dem Käufer das Grundstück zu übergeben und ihm das Eigentum daran zu verschaffen. Der Käufer hat dem Verkäufer dafür einen Kaufpreis zu bezahlen.

Tauschvertrag
Mit dem Tauschvertrag verpflichten sich die Parteien, dem Vertragspartner das Eigentum an einem Grundstück zu verschaffen, wobei die beiden Leistungen in einem Austauschverhältnis stehen. Im Gegensatz zum Kauf gilt beim Tausch der Grundsatz "Ware gegen Ware".



Zuständiges Amt: Grundbuchamt

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