Benötigen Sie vom Nachbar ein Zufahrtsrecht? Möchten Sie eine Garage an die Grenze Ihres Grundstücks bauen? Sie besitzen Baugrund und suchen Alternativen zum Verkauf?

Wir besprechen mit Ihnen die Möglichkeiten und erstellen den entsprechenden Vertragsentwurf. Sie können das Rechtsgeschäft bei uns beurkunden lassen und zur Eintragung ins Grundbuch anmelden. Beispiele von Verträgen:

Baurechtsvertrag
Grundsätzlich ist ein fest errichtetes Gebäude Bestandteil des Baugrundes, sie haben das gleiche rechtliche Schicksal. Dieses Prinzip kann durchbrochen werden, indem der Bodeneigentümer einem Dritten das Recht einräumt, in bestimmtem Umfange ober- oder unterirdische Bauten zu erstellen oder bestehende Bauten als sein Eigentum beizubehalten.

Dienstbarkeitsvertrag
Ein Grundstück kann zum Vorteil eines anderen Grundstückes (Grunddienstbarkeit) oder einer Person (Personaldienstbarkeit) belastet werden. Der Eigentümer hat sich Eingriffe des Berechtigten gefallen zu lassen oder er darf nach gewissen Richtungen sein Eigentumsrecht nicht ausüben. Ein typisches Beispiel einer Grunddienstbarkeit ist das Wegrecht, aufgrund dessen ein fremdes Grundstück befahren oder begangen werden darf, um das Haus auf dem eigenen Grundstück zu erreichen. Eine Personaldienstbarkeit ist zum Beispiel ein Wohnrecht, durch welches der Berechtigte befugt ist, in einem Gebäude zu wohnen.



Zuständiges Amt: Grundbuchamt

Zugehörige Objekte